Auseinandersetzung in Bar des Interhotels »Stadt Berlin«
16. Mai 1972
Information Nr. 482/72 über eine tätliche Auseinandersetzung zwischen irakischen Staatsbürgern und weiteren ausländischen Personen in der »PanoramaBar« des Interhotels »Stadt Berlin«
Am 14.5.1972, gegen 4.00 Uhr, kam es zwischen dem irakischen Staatsbürger Al Azzawi, Riyadh Ali,1 3. Sekretär der Botschaft der Republik Irak in der DDR und einem polnischen sowie Westberliner Bürger in der »Panorama-Bar«2 zu tätlichen Auseinandersetzungen.
Al Azzawi befand sich in Begleitung der irakischen Bürger Hassoon Ali,3 Konsul der Botschaft der Republik Irak in der DDR, [Name 1, Vornamen], Mitarbeiter der Botschaft der Republik Irak in der DDR und [Name 2, Vornamen], Student an der DHfK Leipzig sowie einer weiblichen Person.
Dem nicht mehr eindeutig festzustellenden Sachverhalt nach soll der polnische Bürger, der sich in Begleitung einer polnischen Bürgerin befand, mehrfach versucht haben, bei den Angehörigen der irakischen Botschaft Geld umzutauschen. Dieses Ansinnen sei nach Angaben der irakischen Bürger abgelehnt worden, worauf der polnische Bürger die Angehörigen der irakischen Botschaft mit den Worten »Kameltreiber«, »Urwaldneger« u. a. Ausdrücken beschimpft haben soll.
Als der Al Azzawi den polnischen Bürger wegen der beleidigenden Äußerungen zur Rede stellen wollte, habe ihn dieser angeblich von hinten angegriffen und geschlagen. Daraufhin soll der Al Azzawi mit einem Standaschenbecher gegen den polnischen Bürger vorgegangen sein.
Der sich in Begleitung einer weiblichen Person ebenfalls in der Bar aufhaltende Westberliner Bürger will versucht haben, den Al Azzawi daran zu hindern, auf den polnischen Bürger einzuschlagen. Seine Begleiterin sei dabei mit Asche beschmutzt worden und hätte, vermutlich unbeabsichtigt, einen Schlag erhalten. Daraufhin hat zwischen dem Westberliner Bürger, der sich provoziert fühlte und Al Azzawi ein Schlagabtausch stattgefunden, der durch Festhalten des Al Azzawi beendet worden sei.
Der Westberliner Bürger hatte, wie die Überprüfungen ergaben, keine Kenntnis, dass es sich bei den irakischen Bürgern um Angehörige der Botschaft bzw. um einen polnischen Bürger bei dieser Auseinandersetzung handelt. Es lagen auch keine weiteren Gründe für eine Beteiligung an der tätlichen Auseinandersetzung vor.
Seitens des polnischen Bürgers wurde behauptet, dass seine Begleiterin – die nach eigenen Angaben den Al Azzawi schon längere Zeit persönlich kennt – während des Tanzes von den irakischen Bürgern angesprochen worden sei.
Da er den Eindruck hatte, dass die irakischen Bürger über das Verhalten und die Reaktion seiner Begleiterin – sie hatte trotz Einladung nicht am Tisch dieser Personen Platz genommen – verärgert waren, habe er den Tanz vorzeitig abgebrochen, sei zur Bar gegangen und dort von Al Azzawi angegriffen worden.
Über den konkreten Tathergang und die einzelnen Tatbeiträge konnten keine weiteren Angaben in Erfahrung gebracht werden. Aufgrund dessen wurde vonseiten des Generalstaatsanwaltes der DDR entschieden, kein Strafverfahren einzuleiten und dem polnischen sowie Westberliner Bürger die Auflage erteilt, unverzüglich die DDR zu verlassen.