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Bahnbetriebsunfall auf dem Bahnhof Heringen/Helme

24. Juli 1972
Information Nr. 694/72 über einen Bahnbetriebsunfall auf dem Bahnhof Heringen/Helme, Bezirk Erfurt, am 21. Juli 1972

Am 21.7.1972, gegen 16.08 Uhr, entgleisten auf dem Bahnhof Heringen in Höhe des Befehlsstellwerkes am km 89,35 der Hauptstrecke Nordhausen – Halle vom Eilzug 245 die letzten fünf Reisezugwagen.

Vier Reisezugwagen entgleisten mit beiden Drehgestellen, wobei der vierte Waggon umstürzte, ein Reisezugwagen mit einem Drehgestell.

Der Eilzug bestand aus insgesamt neun Waggons. Als Zugmittel war eine Diesellokomotive vom Typ V 180 eingesetzt.

Es wurden insgesamt vier Personen (davon drei Kinder) schwer bis mittelschwer verletzt und in stationäre Behandlung eingewiesen.

Der materielle Schaden am Wagenpark, Oberbau und an den Sicherungsanlagen beträgt ca. 91 000 Mark.

Die durch die Sicherheitsorgane in Zusammenarbeit mit der Reichsbahndirektion Erfurt bisher durchgeführten Untersuchungen zum Hergang und zu den Ursachen des Bahnbetriebsunfalls ergaben, dass der E 245, Lokführer [Name, Vorname], geboren: [Tag, Monat] 1942, wohnhaft: Nordhausen, [Straße, Nr.], den Bahnhof Heringen mit 80 km/h (zulässig 90 km/h) passierte. Das Ein- und Ausfahrtsignal zeigte die Stellung »Fahrt frei«.

Circa 50 m vor dem Befahren der Entgleisungsstelle stellte Lokführer [Name] durch Beobachtung des Fahrweges eine Gleisverwerfung fest und leitete sofort die Schnellbremsung ein.

Infolge der Geschwindigkeit kam der Eilzug nicht mehr rechtzeitig zum Stehen. Während die Lokomotive mit dem vorderen Zugteil die Verwerfstelle ohne zu entgleisen passierte und ca. 300 Meter danach zum Halten kam, riss der hintere Zugteil ab.

Nach den bisherigen Überprüfungen ist die Gleisverwerfung – die gemessene Temperatur der Schienen nach dem Unfall betrug 500° C – eindeutig als Ursache der Zugentgleisung anzusehen.

  1. Zum nächsten Dokument Entwicklung des Reise- und Transitverkehrs (17.7.–23.7.)

    24. Juli 1972
    Information Nr. 695/72 über die Abfertigung und Abwicklung des Reise- und Besucherverkehrs Westberliner Bürger in die DDR und des Transitverkehrs von zivilen Personen und Gütern zwischen der BRD und Berlin (West) in der Zeit vom 17. bis 23. Juli 1972 – Dauerregelung –

  2. Zum vorherigen Dokument Bericht über eine Reise nach Genf

    24. Juli 1972
    Information Nr. 693/72 über einen vom Vorstand der Konferenz der Evangelischen Kirchenleitungen in der DDR bestätigten Bericht über eine Reise nach Genf