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Beratung und Beschlussfassung des Sekretariats des ZK

13. September 1972
Über die Beratung und Beschlussfassung des Sekretariats des ZK der SED [Bericht K 1/34]

Im Zusammenhang mit der Beratung und Beschlussfassung des Sekretariats des ZK der SED im September zum »Plan der Vorbereitung und Durchführung der Umgliederung der Kampfgruppen1 der Arbeiterklasse«2 wird empfohlen, folgende Hinweise bei der Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu beachten.

Mit Beschluss des NVR vom 30. 9.19713 verringern sich die zurzeit bestehenden 79 Kampfgruppenbataillone (mot.) auf 36. Dagegen werden die bestehenden 151 Kampfgruppenhundertschaften (mot.) auf 443 erhöht. Das hat zur Folge, dass 43 Kampfgruppenbataillone in andere Kampfgruppeneinheiten umgegliedert werden müssen.

Durch Vorgaben des NVA-Hauptstabes-Operativ zur Dislozierung, die zurzeit noch nicht an die Bezirkseinsatzleitungen übermittelt wurden, kann es zu weiteren Auflösungen von Kampfgruppenbataillonen (mot.) kommen, die danach entsprechend des festgelegten Standortes neu formiert und aufgebaut werden müssen.

Der überwiegende Teil der Kämpfer und Kommandeure aus den Kampfgruppen hat seine Treue und Verbundenheit als bewaffnetes Organ der Arbeiterklasse unter Beweis gestellt. Der Kern von Kämpfern und Kommandeuren versieht seinen Dienst in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse bereits 10–15 Jahre. Sie sind so eng mit den Kampfgruppen verbunden, dass sie ein Ausscheiden aus Alters- oder Gesundheitsgründen ablehnen. Um aufgrund dieser Tatsache bei der Durchsetzung des Beschlusses zur Umgliederung bei den Kämpfern kein Unverständnis oder gar Unzufriedenheit aufkommen zu lassen, erscheint es notwendig, dass eine sinnvolle und zweckentsprechende Lösung der gesamten auftretenden Probleme angestrebt wird, um dem Gegner keine Anhaltspunkte zur politisch-ideologischen Diversion4 gegen die Kampfgruppen der Arbeiterklasse zu geben.

Weiter sollte bei der Umgliederung berücksichtigt werden, dass bestehende und bewährte revolutionäre Traditionen gewahrt bleiben.

Viele Bataillone haben in ihrem fast 20-jährigen Bestehen gute Traditionen erworben. Sie tragen die Namen antifaschistischer Widerstandskämpfer und erfüllen deren Vermächtnis. Vielfältige Verbindungen bestehen zu Einheiten der Sowjetarmee usw. Unter diesen Gesichtspunkten ist der Hinweis der Beschlussvorlage auf eine gute ideologische Vorbereitung zu unterstreichen.

Es wäre deshalb zweckmäßig, Maßnahmen zu treffen, die gewährleisten, dass die Traditionen der Kampfgruppen, die bisher in der politisch-ideologischen und erzieherischen Arbeit mit den Kämpfern eine große Rolle spielten, weitergeführt werden.

In diesem Zusammenhang sollten z. B. in einem Großbetrieb, in dem nach der Umgliederung mehrere Sicherungseinheiten der Kampfgruppen vorhanden sind, diese unter eine Leitung gestellt werden, was auch vom Standort ihrer Führung im Einsatz von Vorteil wäre, und ihnen die Fortführung der Traditionen der aufzulösenden Bataillone zu übertragen.

Die im Zusammenhang mit der Umgliederung der Kampfgruppen dem MfS vorliegenden Hinweise beinhalten u. a. solche Erwartungen,

  • dass eine Veränderung der Zusammensetzung der einzelnen Kampfgruppenbataillone (m) in der Richtung erfolgt, dass die Anzahl der Kämpfer stellenden Institutionen bzw. Betriebe reduziert wird,

  • dass die Zusammensetzung der einzelnen Kampfgruppenbataillone (m) unabhängig von der Arbeitsstelle des Kämpfers auf territorialer Grundlage gelöst wird und die Bataillonsstäbe eine personelle Verstärkung erfahren,

  • dass eine Strukturbereinigung erfolgt, indem die bisher bestehenden Stabseinheiten wie Aufklärungs-, Nachrichten-, Pionier-, Versorgungs- und Transportzug sowie die Sanitätsstaffel zu einer Stabshundertschaft zusammengefasst werden bzw. auch der Einsatz eines Bataillonsarztes durchgesetzt wird,

  • dass trotz des Prinzips der Freiwilligkeit verbindliche Ordnungen und Weisungen erarbeitet bzw. erlassen werden, ähnlich wie sie bei der NVA eingeführt sind, sowie Ordnungen über die Rechte und Pflichten der Kommandeure, Unterführer und Kämpfer eingeführt werden,

  • dass Maßnahmen festgelegt werden, die eine entsprechende Unterbringung der gesamten Technik, speziell der Kfz und schweren Waffen regelt und deren Sicherung noch besser gewährleistet wird,

  • dass die bestehende Richtlinie für das Bestätigungsverfahren bei Neuaufnahmen und auch zur Bearbeitung von Kommandeurskadern und Spezialisten überarbeitet und entsprechend den gesammelten Erfahrungen konkretisiert wird, um u. a. auch zu gewährleisten, dass Kämpfer nicht vor Überprüfung und Bestätigung zum Dienst in den Kampfgruppen zugelassen werden und danach wegen negativen Verhaltens wieder herausgelöst werden müssen.

Die Maßnahmen der Vorbereitung und Durchführung der Umgliederung fallen zusammen mit den Feierlichkeiten anlässlich des 20-jährigen Bestehens der Kampfgruppen (Oktober 1973). Bis zu diesem Zeitpunkt sind gleichzeitig – den im Plan festgelegten Aufgaben entsprechend – die wesentlichsten Maßnahmen der Vorbereitung der Umgliederung abgeschlossen und damit ein bestimmter Personenkreis bis in die Kampfgruppeneinheiten mit den geplanten Maßnahmen vertraut.

Es ist damit zu rechnen, dass der Gegner durch Maßnahmen der politisch-ideologischen Diversion und anderer feindlicher Aktivitäten versucht, den Prozess der Umgliederung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse zu stören, wie das jetzt bereits aus Veröffentlichungen westlicher Presseorgane zu erkennen ist. (»Die Welt« vom 8.8.1972)5

Im Prozess der Umgliederung der Kampfgruppen ist zu beachten, dass es zu negativen Verhaltensweisen bei Kämpfern kommen kann. Anlass könnten z. B. sein:

  • die erhöhten persönlichen Anforderungen in Bezug auf die Ausbildung der Kampfkräfte im Gegensatz zu den Sicherungskräften (sieben gegenüber fünf Ausbildungstagen), sodass die Gefahr besteht, dass die Kampfkräfte nicht ihre volle Stärke erhalten,

  • die Neuregelung der Standortverteilung der Kampfgruppenbataillone, Wohnort, Arbeitsort sind gegebenenfalls mit dem Standort nicht identisch,

  • bestimmte Überbetonung persönlicher Qualifizierungsvorhaben von Kämpfern, könnte zur Ablehnung der Mitarbeit in den Kampfgruppen führen.

  1. Zum nächsten Dokument Ungesetzliches Verlassen der DDR durch Fallschirmsportlerin

    14. September 1972
    Information Nr. 864/72 über das ungesetzliche Verlassen der DDR durch die Leistungssportlerin im Fallschirmsport der GST, [Name 1, Vorname]

  2. Zum vorherigen Dokument Vorkommnis mit Angehörigen der Sowjetarmee, Kreis Seelow

    12. September 1972
    Information Nr. 861/72 über ein Vorkommnis mit Angehörigen der Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland und einem Bürger der BRD am 9. September 1972 in Lebus, Kreis Seelow, Bezirk Frankfurt/Oder