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Brand im VEB Bodenbearbeitungsgerätewerk Leipzig

20. Januar 1972
Information Nr. 59/72 über einen Brand im VEB Bodenbearbeitungsgerätewerk Leipzig am 17. Januar 1972

Am 17.1.1972 entstand auf dem Lagerplatz des zum VEB Weimarkombinat1 gehörenden VEB Bodenbearbeitungsgerätewerk Leipzig ein Brand, der ca. 200 Kisten mit Ersatzteilen für Pflanzenschutztechnik erfasste.

Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 500 000 M.

Die Untersuchungen ergaben, dass der Brand von den Kindern [Name 1, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1960 und [Name 2, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1960, verursacht worden ist.

Die Kinder hatten aus einem Filmmaterial sogenannte Stinkbomben gebastelt, entzündet und zwischen die auf dem Lagerplatz des vorgenannten Betriebes abgestellten Kisten geworfen.

Da diese Kisten mit einer Pappumhüllung versehen waren, gerieten sie schnell in Brand.

Beide Kinder stammen aus kinderreichen Familien (je acht Kinder), in denen die Erziehung in erster Linie jeweils durch die Mutter erfolgt. In ihrer Freizeit sind die beiden Kinder meist sich selbst überlassen.

Der Vater des [Name 1] ist als Elektriker an einem Institut der Akademie der Wissenschaften beschäftigt, die Mutter arbeitet stundenweise als Bedienungskraft in einem Kleingartenrestaurant.

Der Vater des [Name 2] ist Graugussputzer im VEB Industriearmaturen Leipzig, die Mutter arbeitet als Putzfrau in einem Friseurgeschäft.

Die Eltern der beiden Kinder sind politisch nicht organisiert.

Beide sind durchschnittliche Schüler, der [Name 1] ist im Jahre 1970 im Zusammenhang mit der Entwendung eines Fahrrades und durch kleinere Diebstähle angefallen.

Nach bisherigen Ermittlungen liegt keine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht durch die Eltern vor.

Am 19.1.1972 erfolgt eine entsprechende Auswertung mit den beiden Schülern, den Eltern und dem Referat Jugendhilfe durch die DVP. Weiter ist vorgesehen, gemeinsam mit dem Bezirksschulrat und der Pionierorganisation2 eine Auswertung an Leipziger Schulen durchzuführen.

Über die in letzter Zeit aufgeklärten Kinderbrandstiftungen im Bezirk Leipzig erfolgt eine entsprechende Veröffentlichung in der Bezirkspresse.3

An den Werkleiter des VEB Bodenbearbeitungsgerätewerk und den Generaldirektor der zuständigen VVB ist durch die DVP die Auflage ergangen, den schadhaften Zaun, der den Lagerplatz des VEB BBG umgibt, umgehend in Ordnung zu bringen, um den unkontrollierten Zutritt in Zukunft zu unterbinden.

Es ist vorgesehen, den Lagerplatz in nächster Zeit in einen abgeschlossenen Raum zu verlegen.

  1. Zum nächsten Dokument Rowdyhaftes Verhalten Jugendlicher gegenüber ZK-Schülern

    20. Januar 1972
    Information Nr. 62/72 über rowdyhaftes Verhalten einer Gruppe Jugendlicher gegenüber zwei Lehrgangsteilnehmern der Sonderschule des ZK der SED in Brandenburg/Havel

  2. Zum vorherigen Dokument Reiseverkehr zwischen der DDR und der ČSSR

    18. Januar 1972
    Information Nr. 48/72 über den Reiseverkehr zwischen der DDR und der ČSSR