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Diebstahl der Maschinenpistole eines sowjetischen Soldaten

27. Januar 1972
Information Nr. 96/72 über den Diebstahl der Maschinenpistole eines Angehörigen der sowjetischen Armee durch einen DDR-Bürger am 23. Januar 1972

Am 23.1.1972 erfolgte durch die Deutsche Volkspolizei wegen dringenden Verdachts des unbefugten Waffenbesitzes die Einleitung eines Ermittlungsverfahren gemäß § 206, Absatz 2 des StGB1 gegen den [Name 1, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1953, wohnhaft: Rudolstadt, [Straße, Nr.], beschäftigt als Hilfsmaurer im VEB (K) Baureparaturen Rudolstadt.

Die im Verlaufe des mit Haft durchgeführten Verfahrens, das am 24.1.1972 vom MfS übernommen wurde, geführten Untersuchungen ergaben Folgendes:

Am 23.1.1972 führte eine im Raum Karl-Marx-Stadt2 stationierte Einheit der Sowjetarmee im Gebiet von Rudolstadt eine Übung durch.

Die wesentlichsten Straßenkreuzungen in Rudolstadt waren deshalb durch Regulierungsposten der Sowjetarmee besetzt.

Gegen 00.10 Uhr des 23.1.1972 traf der [Name 1], von einer Tanzveranstaltung kommend, an der Kreuzung Glockenstraße/Mitschurinstraße3 auf einen solchen Regulierungsposten.

Der [Name 1], der angetrunken war, versuchte sich mit dem Posten, der nach seinen Angaben ebenfalls angetrunken war, zu unterhalten.

Zu diesem Zeitpunkt erschien der Zeuge [Name 2] und übergab dem Regulierungsposten in Gegenwart des [Name 1] zwei Flaschen Weinbrand zu je 0,35 Liter.

Eine dieser Flaschen trank der Regulierungsposten sofort aus und schlug unmittelbar danach unmotiviert auf [Name 2] ein, wobei ihm zunächst seine Maschinenpistole von der Schulter fiel und er dann selbst zu Boden stürzte.

Da sich ein zweiter Regulierungsposten näherte, verließ [Name 2] den Ereignisort, und auch [Name 1] entfernte sich unter Mitnahme der Maschinenpistole.

Der zweite Regulierungsposten nahm daraufhin die Verfolgung des [Name 1] auf. Diesem gelang es jedoch, den Posten zu täuschen und zu seiner Wohnung zu gelangen.

Bei seiner Ankunft stellte er fest, dass in der im ersten Stock gelegenen Wohnung seines Vaters ein Brand ausgebrochen war, weshalb sich eine Anzahl Personen eingefunden hatte.

Aus diesem Grund legte er die Maschinenpistole unter der zum ersten Stock des Hauses führenden Treppe ab und versuchte gemeinsam mit den anwesenden Personen in die Wohnung einzudringen, um den Brand zu löschen.

Die unmittelbar danach eintreffenden Einsatzkräfte der inzwischen alarmierten Volkspolizei und Feuerwehr fanden beim Betreten des Hauses die Maschinenpistole (Typ Kalaschnikow) und stellten diese sicher.

Sie brachten den Waffenfund sofort mit den in Rudolstadt eingesetzten Regulierungsposten der Sowjetarmee in Zusammenhang und führten [Name 1] zur Klärung des Sachverhaltes dem VPKA Rudolstadt zu.

Der im Verlaufe der Vernehmungen von [Name 1] dargelegte Sachverhalt über das unmittelbare Geschehen am Tatort wird von dem Zeugen [Name 2] in vollem Umfang bestätigt.

Der Zeuge [Name 2] gibt weiter an, dass er bereits am 22.1.1972, gegen 20.30 Uhr, vom gleichen Regulierungsposten wegen der Beschaffung von Alkohol angesprochen worden war. Zu diesem Zweck bot der Posten dem [Name 2] eine Uhr zum Kauf an, der jedoch den dafür geforderten Geldbetrag nicht aufbringen konnte. Er beschaffte jedoch dem Regulierungsposten eine Flasche Weinbrand 0,35 Liter, die dieser austrank.

(Der [Name 2] motiviert eine Handlung damit, dass er selbst gern dem Alkohol zuspricht.)

Weitere Ermittlungen ergaben, dass der sowjetische Regulierungsposten in den Abendstunden des 22.1.1972 weitere Bürger wegen der Beschaffung von Alkohol angesprochen hatte. So forderte er u. a. einen Mitarbeiter des VPKA Rudolstadt zur Beschaffung von Schnaps auf und bot als Gegenleistung seine Marschverpflegung an.

Der inhaftierte [Name 1] motivierte seine Handlung mit Waffenliebhaberei.

  1. Zum nächsten Dokument Reaktionen auf Gesetzesentwurf zu Schwangerschaftsabbruch

    28. Januar 1972
    Information Nr. 85/72 über die Reaktion der Bevölkerung der DDR auf den gemeinsamen Beschluss des Politbüros des ZK der SED und des Präsidiums des Ministerrates der DDR zur Ausarbeitung einer gesetzlichen Regelung über die Schwangerschaftsunterbrechung

  2. Zum vorherigen Dokument Vorsätzlicher Mord an einem Leutnant einer Grenzkompanie

    27. Januar 1972
    Information Nr. 91/72 über einen vorsätzlichen Mord am Leutnant der Grenztruppen der NVA, Meier, Lutz, am 18. Januar 1972 im Abschnitt der Grenzkompanie Schierke, [Kreis] Wernigerode, [Bezirk] Magdeburg