Entwicklung des Reise- und Transitverkehrs (12.6.–18.6.)
19. Juni 1972
2. Information Nr. 588/72 über die Abfertigung und Abwicklung des Reise- und Besucherverkehrs Westberliner Bürger in die DDR und des Transitverkehrs von zivilen Personen und Gütern zwischen der BRD und Berlin (West) in der Zeit vom 12. bis 18. Juni 1972
1. Entwicklung der Antragstellung auf Einreise Westberliner Bürger in die DDR
Seit Inkrafttreten der Reise- und Besuchervereinbarung1 wurden bis einschließlich 15.6.1972 insgesamt 61 893 Einreisen Westberliner Bürger in die DDR beantragt, davon 19 557 = 31 % durch DDR-Bürger bei den Dienststellen des Pass- und Meldewesens und den örtlichen Räten der Städte und Gemeinden, 40 981 = 67 % durch Westberliner Bürger in den Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten,2 1 355 = 2 % durch Westberliner Bürger für sofortige Einreisen aus dringenden familiären und humanitären Gründen.
Im Ergebnis der Bearbeitung der bisher gestellten 61 893 Anträge wurden bis zum 15.6.1972 für insgesamt 53 082 Westberliner Bürger, einschließlich Kinder bis zu 16 Jahren, Einreisen in die DDR genehmigt. Davon entfallen über 80 % auf Einreisen für einen eintägigen touristischen Aufenthalt in der DDR.
Im gleichen Zeitraum wurden 244 Einreiseanträge aufgrund des Vorliegens von Ablehnungsgründen nicht genehmigt.
Aus der bisherigen Entwicklung der Antragstellung und der genehmigten Einreisen Westberliner Bürger in die DDR ergeben sich für die absehbaren Reise- und Verkehrsströme sowie in der Belastung der Grenzübergangsstellen keine Schwerpunkte. Es ist jedoch festzustellen, dass die für die Wochenenden (Sonnabend und Sonntag) beantragten und genehmigten Einreisen um das Vier- bis Fünffache höher liegen als an den Wochentagen Montag bis Freitag.
Dazu folgende Übersicht zu den genehmigten Einreisen mit Stand 15.6.1972:
[Tag] | Einreisen |
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Freitag, 16.6.1972 | 2 143 |
Sonnabend, 17.6.1972 | 12 933 |
Sonntag, 18.6.1972 | 8 970 |
Montag, 19.6.1972 | 1 265 |
Dienstag, 20.6.1972 | 1 491 |
Mittwoch, 21.6.1972 | 1 583 |
Die genehmigten Einreisen erfolgen auch weiterhin schwerpunktmäßig in die Hauptstadt Berlin sowie in die Bezirke Potsdam und Frankfurt/Oder.
Die Abfertigung der Westberliner Bürger in den Besuchs- und Reiseangelegenheiten verlief kontinuierlich und zügig.
Der überwiegende Teil der Einreiseanträge wurde auf postalischem Wege gestellt.
Auch in der Antragstellung durch DDR-Bürger bei den zuständigen Organen der Deutschen Volkspolizei bzw. den Räten der Städte und Gemeinden war zu jeder Zeit eine reibungslose Abfertigung gewährleistet.
2. Ergebnisse der Abfertigung und Abwicklung des Reise- und Besucherverkehrs Westberliner Bürger in die DDR
Seit Inkrafttreten der Vereinbarung über Erleichterungen und Verbesserungen im Reise- und Besucherverkehr erfolgten bis einschließlich 18. Juni 1972 insgesamt 25 655 Einreisen Westberliner Bürger, einschließlich Kinder bis zu 16 Jahren, und 3 825 Kfz-Einreisen.
Davon erfolgten im Zeitraum vom 12. bis 18.6.1972 19 682 Einreisen Westberliner Bürger (2 800 Kfz). Insgesamt ist eine leicht steigende Tendenz der Einreisen Westberliner Bürger festzustellen, die sich besonders im Wochenendverkehr widerspiegelt.
Bisher wurden ca. 80 % der für den Zeitraum vom 4. bis 18.6.1972 erteilten Einreisegenehmigungen genutzt.
14 830 Einreisen (= 75,3 % aller Einreisen in der Woche vom 12. bis 18.6.1972) erfolgten am 17. und 18. Juni 1972, davon allein 12 086 (= 81,5 %) Einreisen in die Hauptstadt Berlin.
Die Abfertigung und Abwicklung des Ein- und Ausreiseverkehrs Westberliner Bürger über die Grenzübergangsstellen der DDR verlief zügig und reibungslos.
Während des Aufenthaltes Westberliner Bürger in der DDR kam es – abgesehen von einigen Verkehrsunfällen – zu keinen wesentlichen Vorkommnissen.
3. Entwicklung des Transitverkehrs von zivilen Personen und Gütern zwischen der BRD und Berlin (West)
Seit dem Inkrafttreten des Transitabkommens3 wurden bis einschließlich 18. Juni 1972 insgesamt 455 876 Personen und 164 447 Kraftfahrzeuge im Transitverkehr zwischen der BRD und Westberlin abgefertigt.
Unter den in diesem Transitverkehr abgefertigten Personen befanden sich 255 479 Bürger Westberlins (= 56,2 % aller Transitreisenden) 165 180 Bürger der BRD (= 36,3 %) sowie 35 217 Transitreisende (= 7,5 %) aus sozialistischen und nichtsozialistischen Staaten.
Der Gesamtumfang des Transitverkehrs zwischen der BRD und Westberlin entsprach auch in der Woche vom 12. bis 18. Juni 1972 mit 222 931 Personen und 83 265 Kraftfahrzeugen in etwa dem Umfang des vergleichbaren Zeitraumes des Vorjahres.
Im Wochenendverkehr vom 16. bis 18.6.1972 war gegenüber dem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres eine Steigerung um 50 % zu verzeichnen.
Die Abfertigung und Abwicklung des Transitverkehrs an den Grenzübergangsstellen der DDR und auf den Transitstrecken erfolgte zügig und im Wesentlichen reibungslos.
In der Abfertigung des Transitverkehrs von zivilen Gütern zwischen der BRD und Westberlin konnte das in Artikel 6 des Transitabkommens festgelegte vereinfachte Verfahren4 für die Abfertigung zollverschlusssicher eingerichteter Transportmittel nach wie vor nur im geringen Umfang (bei nur 15 % aller Straßengüterfahrzeuge) angewandt werden, da seitens der zuständigen Organe der BRD die dafür festgelegten Voraussetzungen noch nicht in vollem Umfang geschaffen wurden.
In der Abwicklung des Transitverkehrs zwischen der BRD und Westberlin wurden auch in der Zeit vom 12. bis 18.6.1972 eine Reihe von Feststellungen über Missbrauchshandlungen entsprechend Artikel 165 und anderweitige Verstöße gegen das Transitabkommen festgestellt, besonders
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die Auf- und Mitnahme von DDR-Bürgern in Kraftfahrzeugen von Transitreisenden,
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das Verlassen der vorgesehenen Transitwege und
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die Begehung von Ordnungswidrigkeiten durch Verletzung der Straßenverkehrsvorschriften der DDR und
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das unberechtigte Halten und Parken von durchgehenden Autobussen auf dafür nicht vorgesehenen Rastplätzen.
Im Ergebnis der vorgenommenen Prüfungshandlungen wurden die betreffenden Transitreisenden größtenteils belehrt und in mehreren Fällen Ordnungsstrafen verhängt bzw. Ordnungsgeld erhoben.
Erneut musste bei derartigen Missbrauchshandlungen festgestellt werden, dass die am Transit beteiligten Bürger der BRD und Westberlins noch nicht im erforderlichen Umfang von den Festlegungen im Transitabkommen und den daraus resultierenden Verpflichtungen informiert sind.