Direkt zum Seiteninhalt springen

Meldung über Proteste von sudanesischen Studenten in der DDR

7. August 1972
Information Nr. 747/72 über die Versendung einer INA-Meldung über angebliche Proteste von sudanesischen Studenten in der DDR

Am 19.7.1972 wurde dem MfS bekannt, dass sudanesische Studenten in der DDR aus Anlass des 1. Jahrestages der erneuten Machtergreifung1 an-Numairis2 (22.7.1971) verschiedene Veranstaltungen durchführen wollen.

Derartige Veranstaltungen sollten am 20.7.1972 an der Hochschule für Ökonomie in Berlin-Karlshorst und am 22.7.1972 an der Karl-Marx-Universität in Leipzig stattfinden.

In diesem Zusammenhang lagen auch Hinweise vor, wonach außer sudanesischen Studenten Vertreter anderer arabischer Studentenverbände und DDR-Bürger teilzunehmen beabsichtigen, und die Veranstaltungen selbst zu Protestaktionen gegen die Regierung an-Numairi genutzt werden sollten.

Vom MfS wurde daraufhin sofort Verbindung mit dem Komitee für die Angelegenheiten ausländischer Studierender in der DDR aufgenommen.

Über den Genossen Hartmann,3 politischer Mitarbeiter im Komitee für die Angelegenheiten ausländischer Studierender in der DDR, wurde durch das MfS weiter veranlasst, dass der Genosse Bator4 und die Genossin Kubisch,5 Mitarbeiter in der Abteilung Internationale Verbindungen im ZK der SED, entsprechend informiert wurden.

In gemeinsamer Abstimmung mit dem Genossen Hartmann und der Genossin Kubisch wurde festgelegt, beide Veranstaltungen in der geplanten Form und Zielstellung nicht zu genehmigen und auf jeden Fall zu verhindern, dass es zu Protestdemonstrationen oder ähnlichen öffentlichen Aktionen kommt.6

Weiter wurde festgelegt, lediglich die turnusmäßigen Monatsversammlungen der sudanesischen Untergruppen, ohne Vertreter der DDR und bei Unterlassung von Protestaktionen gegen das an-Numairi-Regime, zu gestatten.

Diese Festlegungen wurden den Vertretern des sudanesischen Studentenverbandes [Vorname Name 1], Generalsekretär des sudanesischen Studentenverbandes in der DDR, und [Vorname Name 2], Sekretär der Untergruppe Berlin des sudanesischen Studentenverbandes in der DDR, als Entscheidung des Komitees für die Angelegenheiten ausländischer Studierender in der DDR durch den Genossen Hartmann mitgeteilt.

Sie wurden mehrfach auf die unbedingte Einhaltung dieser Festlegungen hingewiesen.

Unabhängig davon wurden die staatlichen Leitungen der Hochschule für Ökonomie in Berlin-Karlshorst und der Karl-Marx-Universität in Leipzig von diesen Entscheidungen in Kenntnis gesetzt und angewiesen, dementsprechend zu verfahren.

Vom MfS wurden gleichzeitig eine Reihe von internen Maßnahmen zur Kontrolle des Verhaltens der sudanesischen Studenten in der DDR und der genannten Veranstaltungen eingeleitet. Durch diese Maßnahmen des MfS wurde bestätigt, dass sich die sudanesischen Studenten an die Festlegungen gehalten haben. Sie nahmen von den Veranstaltungen in der ursprünglich geplanten Form Abstand, führten allerdings zum gleichen Zeitpunkt in Berlin und Leipzig die genehmigten turnusmäßigen Monatsversammlungen durch.

(An der Veranstaltung in der Hochschule für Ökonomie in Berlin-Karlshorst nahmen 16, an der Veranstaltung in der Karl-Marx-Universität in Leipzig ca. 35 sudanesische Bürger teil. Bei beiden Veranstaltungen waren nur einzelne Vertreter anderer arabischer Studentenverbände zugegen. DDR-Bürger nahmen an keiner Veranstaltung teil.)

Durch entsprechende Maßnahmen wurde dem MfS zuverlässig bekannt, dass auf den genannten Veranstaltungen keine Protestresolutionen angenommen wurden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne sudanesische Studenten außerhalb dieser offiziellen Versammlungen und trotz gegenteiliger Versicherung eine solche Resolution verfasst haben.

Dem MfS liegen einzelne Äußerungen von sudanesischen Studenten vor, wonach es ihnen sehr schwer gefallen sei, auf eine Protestaktion zu verzichten, und »sie die Zähne fest aufeinanderbeißen mussten, um ihren Protest nicht laut hinauszuschreien«.

Vom MfS werden weitere Überprüfungen zur Reaktion dieser Kreise und ihrer eventuellen Mitwirkung an der bekannten INA7-Meldung geführt.

Die Überprüfungen des MfS zur Annahme und Weiterleitung der bekannten INA-Meldung über angebliche Proteste von sudanesischen Studenten in der DDR gegen das an-Numairi-Regime ergaben Folgendes:

Am 21.7.1972, gegen 12.00 Uhr, erschien der Mitarbeiter des Bereiches Presse der Botschaft der Republik Irak in der DDR, Al-Kharzragi,8 in der Anmeldung des ADN. Von dort aus rief er die arabische Gruppe im ADN an und bat um Abholung des für die Agentur INA in Bagdad bestimmten Materials.

Daraufhin begab sich der in der arabischen Gruppe im ADN als Übersetzer tätige sudanesische Staatsbürger [Name 3] zur Anmeldung.

([Name 3] ist festangestellter Mitarbeiter im ADN. Er ist Mitglied der SKP, er hat in der DDR studiert, ist mit einer DDR-Bürgerin verheiratet und lebt seit mehreren Jahren in der DDR.)

Al-Kharzragi übergab [Name 3] in maschinenschriftlicher Form den ersten Teil der Meldung, während er die in der Meldung enthaltene »Entschließung der Versammlung« auf der Grundlage von persönlichen Notizen dem [Name 3] diktierte.

[Name 3] übergab das von Al-Kharzragi übergebene Material und die handschriftlichen Aufzeichnungen entsprechend der üblichen Gepflogenheiten dem als Fernschreiber tätigen arabischen Mitarbeiter [Vorname Name 4], der es in arabischer Schrift unmittelbar auf Lochstreifen schrieb und über den Funkfernschreiber an das Funkamt Nauen sendete.

[Name 3] hat im Zuge der Überprüfungen durch das MfS bestätigt, dass es ihm unverständlich gewesen sei, woher die von Al-Kharzragi diktierte »Resolution« gestammt habe. Er – [Name 3] – habe an der Versammlung an der Hochschule für Ökonomie selbst teilgenommen, und dort sei eine solche Resolution nicht angenommen worden.

Aus nicht bekannten Gründen hat es [Name 3] unterlassen, auf diesen Widerspruch zwischen seinen eigenen Erkenntnissen und dem ihm diktierten Meldungsinhalt hinzuweisen.

Der als Kontrollübersetzer beim ADN tätige Genosse [Name 5] hat dieses Material auf dem Arbeitsplatz des [Name 4] gesehen, dieses aber, nachdem er als Absender und Empfänger INA erkannte, nicht durchgelesen, sondern weiterschreiben lassen.

In der feststehenden Sendezeit von 13.00–13.50 Uhr wurde diese Meldung mit anderen Materialien über das Funkamt Nauen gesendet. Die ausgestrahlten Funksendungen erfolgen über festgelegte Frequenzen und können von allen interessierten, vor allem arabischen Staaten, empfangen und aufgenommen werden.

Die Überprüfungen bestätigten, dass die Versendung dieser gegen die Interessen der DDR gerichteten Meldung durch eine Reihe weiterer Faktoren begünstigt wurde:

  • Al-Kharzragi war zu dem genannten Zeitpunkt beim MfAA noch nicht als INA-Korrespondent akkreditiert. Er hatte demnach noch keine Berechtigung, auf der Grundlage der bekannten Vereinbarung zwischen ADN und INA über die gegenseitige Zurverfügungstellung von Sendezeiten beim ADN Meldungen für die Agentur INA zu übergeben.

  • Al-Kharzragi war ADN lediglich als Nachfolger des bisherigen INA-Korrespondenten vorgestellt worden. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt beim MfAA noch kein Akkreditierungsauftrag von INA für Al-Kharzragi vor.

  • Die Akkreditierungsordnung des MfAA für ausländische Korrespondenten enthält keine Festlegungen über die Art und Weise der Nachrichtenübermittlung. Daraus resultiert, dass keinerlei offizielle Kontrollmöglichkeiten bestehen und von den einzelnen Korrespondenten die unterschiedlichsten Übermittlungswege benutzt werden.

  • Der mit dem Ziel der gegenseitigen Unterstützung am 19.2.1970 abgeschlossene Vertrag zwischen ADN und der irakischen Agentur INA enthält keinerlei Festlegungen, die die missbräuchliche Benutzung der Nachrichtenmittel gegen das jeweilige Gastgeberland ausschließen bzw. zumindest zu entsprechendem Wohlverhalten verpflichten.

  • Die technische Realisierung der Übermittlung von Meldungen an INA – und nach bisherigen Festlegungen auch an andere Agenturen, mit denen derartige Verträge bestehen – wurde im ADN so organisiert, dass bisher keine direkten Möglichkeiten einer Kontrolle dieser Meldungen und der Unterbindung einer missbräuchlichen Benutzung der technischen Möglichkeiten von ADN bestanden.

  • Von ADN wird die Entgegennahme, Bearbeitung und Übermittlung derartiger Meldungen und die Zurverfügungstellung der eigenen Sendekapazitäten lediglich als technische Dienstleistung betrachtet, wobei entsprechend der allgemeinen Orientierung großzügig verfahren werden sollte, da das unseren eigenen Kräften im Ausland zugutekomme.

  • Daraus resultiert im vorliegenden Fall z. B. auch, dass die Entgegennahme der Meldung durch einen arabischen Mitarbeiter erfolgte, die Meldung keiner Kontrolle durch DDR-Bürger unterlag, die technische Übermittlung zur sofortigen Sendung an das Funkamt Nauen wiederum unkontrolliert durch einen arabischen Bürger erfolgte. (Im Gegensatz dazu werden alle von ADN selbst verfassten und ausgestrahlten Sendungen in Arabisch und auch in allen anderen Sprachen durch Übersetzer des ADN kontrolliert, auf politische und sachliche Richtigkeit geprüft und vor der Sendung abgezeichnet.)

Um künftig die missbräuchliche Ausnutzung der bestimmten ausländischen Korrespondenten und Agenturen eingeräumten Möglichkeiten weiter einzuschränken, wäre es notwendig, zu den vorgenannten Problemen, insbesondere beim ADN, entsprechende Veränderungen herbeizuführen.

Es wäre zweckmäßig, die vorgenannten Organe zu beauftragen, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten, mit welchen Mitteln künftig der missbräuchlichen Ausnutzung der eingeräumten Möglichkeiten begegnet und wie die innere Ordnung in diesen Organen darauf eingestellt werden sollte.

Vom MfS werden entsprechende Vorkehrungen getroffen, um in geeigneter Form an der Überwindung der aufgetretenen Schwächen und an der Erhöhung der Sicherheit in diesen Bereichen mitzuwirken.

Weiter wurden entsprechende Maßnahmen eingeleitet, um die Urheber und Hintermänner dieser von Al-Kharzragi abgegebenen und gegen die DDR gerichteten Meldung in Erfahrung zu bringen und eventuell weitere Aktivitäten dieser Kreise aufzuklären und zu verhindern.

Anlage 1 zur Information Nr. 747/72

Blitz-Telegramm

OVSX- VVS -XXDX

Ausf. 1

Blatt

Nr.: 179/72

Absender: genosse boettger | Empfänger: genosse dr. scholz | genosse lugenheim sofort | khartoum, den 22.7.1972 | 21.7., 14.00 ortszeit, aufgefangen adn-buero khartoum

sonderbericht des irakischen korrespondenten berlin, ueber versammlung irakischer und sudanesischer studenten in berlin, anlaeszlich 1. jahrestag 19 juli. bericht aeuszerst extrem gegen nimeri gerichtet. veranlaszt sofortige unterbindung weiterer durchgaben und kontrolliert adn.

erwarte schwierigkeiten vonseiten sudanesischer regierung. mit ausfaellen gegen botschaft zu rechnen.

boettger | Kopie: genosse winzer | genosse markowski | genosse kohrt | zid

Anlage 2 zur Information Nr. 747/72

Sondermeldung des Korrespondenten der irakischen Nachrichtenagentur in Berlin

Rohübersetzung

Anlässlich des 1. Jahrestages der Erschütterung des sudanesischen Volkes und des Martyriums einer Gruppe sudanesischer Volkskämpfer führten die sudanesischen Studenten in der DDR ein Treffen in Berlin durch, an dem Vertreter der Vereinigung der arabischen Landsmannschaften in der DDR und der nationalen irakischen Studentenunion sowie eine Anzahl sudanesischer Bürger teilnahmen.

Die Anwesenden richteten im Namen des geknechteten sudanischen Volkes ihren Protest gegen die Regierung Dschafar an-Numairi9 und die von ihm zur Unterdrückung und zur Niederschlagung der nationalen Bewegung im Sudan ergriffenen Maßnahmen. Sie brachten ihre volle Solidarität mit dem Irak in seinem Kampf gegen das imperialistische Monopol und ihre volle Unterstützung für den Verstaatlichungsbeschluss10 zum Ausdruck.

Die Teilnehmer würdigten den Verstaatlichungsbeschluss als schweren Schlag gegen die Interessen des Imperialismus und seiner Monopolgesellschaften.

Die Anwesenden hoben die Unterstützung der Revolutionsregierung für die Befreiungsbewegungen im arabischen Vaterland und in der Welt hervor.

Der Vertreter der sudanesischen Studenten beklagte die Opfer des 19. Juli11 Abdel Khaleq Mahgoub, Hashim Al-Atta, Farouk Hamadalls und ihre Genossen. Der Vertreter der sudanesischen Studenten wies darauf hin, dass das Martyrium des Genossen Kämpfers Mohammed Suleiman das feste Zusammengehen der Kräfte der arabischen Revolution gegen die arabische Reaktion, die Handlanger des Kolonialismus und Zionismus, verkörpert. Er verwies auf die Zunahme der Arbeitslosigkeit und auf die Zerrüttung der Wirtschaft im Sudan sowie auf den Widerstand der reaktionären Kräfte gegen die Berufs- und Gewerkschaftsorganisationen. Er verwies darauf, dass sich das Numairi-Regime in die Arme der Reaktion und der Rechten wirft und sich feindlich gegen das sozialistische Lager stellt. Er forderte die Freilassung aller politischen Gefangenen und ihre Rückkehr an ihre Arbeitsstellen sowie die Herstellung demokratischer Freiheiten für das geknechtete sudanesische Volk. Er sagte: »An der Arbeiterklasse ist es, die Lösung zum Sturz des schrecklichen Diktatorenregimes herauszugeben und in einer einheitlichen Front mit allen nationalen und progressiven Kräften zusammenzugehen.«

Zum Abschluss der Versammlung verpflichteten sich die sudanesischen Studenten und alle fortschrittlichen Organisationen, den Kampf für die Entlarvung des Numairi -Regimes fortzusetzen.

Entschließungen der Versammlung

Wir arabischen Studenten in Berlin gedenken des Jahrestages der Bewegung des 19. Juli und ihrer edlen Märtyrer, der Führer der sudanesischen Kommunistischen Partei und der demokratischen Bewegung. Wir verurteilen die blutige Schlächterei, die das Regime am 22. Juli beging. Wir erklären unsere Solidarität mit dem sudanesischen Volk und seiner revolutionären Bewegung in seinem kühnen Kampf. Wir fordern die Freilassung der politischen Gefangenen und demokratische Freiheiten.

Wir fordern die Beendigung der Hysterie und der Feindseligkeit gegen die Sowjetunion und die anderen sozialistischen Länder, unsere erste Stütze im Kampf für Freiheit und Fortschritt. Wir verurteilen das Übergeben des sudanesischen Volkes in die Hände der amerikanischen und westdeutschen Monopole sowie die Wiederherstellung der Beziehungen mit den USA,12 dem Feind der arabischen und afrikanischen nationalen Befreiungsbewegungen, dem Freund des verbrecherischen Zionismus.

Die arabischen Studenten im Ausland verfolgen mit tiefer Besorgnis die Entwicklung der letzten Ereignisse in Ägypten13 und speziell die Ausweisung der sowjetischen Berater aus der Arabischen Republik Ägypten,14 ein Vorgang, der mit der Stärkung der rechten Elemente verbunden ist, die ihre Aktivitäten in der gegenwärtigen Etappe verstärken. Diese gefährdet die Errungenschaften des brüderlichen ägyptischen Volkes als auch die Siege der arabischen Befreiungsbewegung.

  • Es lebe das Andenken der Helden der Bewegung des 19. Juli!

  • Es lebe die sudanesische revolutionäre Bewegung und ihre fortschrittliche Avantgarde!

  • Es lebe der Kampf der arabischen nationalen Befreiung!

(Der Verband der arabischen Studenten in der DDR)

Anlage 3 zur Information Nr. 747/72

Protokoll

über die Beratung des Generaldirektors des Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienstes (ADN), Frau Deba Wieland, mit dem Stellvertreter des Generaldirektors der Irakischen Nachrichtenagentur (INA), Sayid Taha Yasin Al-Basri, am 9.2.1970 in Berlin.

Die Beratung fand im Geiste der Freundschaft statt und wurde getragen von dem Wunsch, die bisherige gute Zusammenarbeit zwischen beiden Nachrichtenagenturen zu fördern und zu vertiefen.

In diesem Sinne wurden für das Jahr 1970 folgende Maßnahmen festgelegt:

  • 1.

    ADN übernimmt die Qualifizierung von zwei Nachrichtentechnikern bis je sechs Monate und zwei Pressefotografen je drei Monate.

    Als Sonderregelung für 1970 trägt ADN die Kosten für Her- und Rückflug sowie für den Aufenthalt in der DDR.

    Um eine rationelle Ausbildung zu ermöglichen, müssen die Praktikanten eine europäische Weltsprache beherrschen.

    Die Termine für den Beginn der Ausbildung werden noch gesondert vereinbart.

  • 2.

    INA gibt ADN von Zeit zu Zeit Einschätzungen über die Verwendbarkeit, sowie sprachliche und technische Qualität der ADN-RTT-Sendungen in arabischer Sprache.

  • 3.

    Nach der Einrichtung einer ständigen RTT-Sendung der INA für Europa, tauschen beide Partner monatlich Empfangsberichte über die technische Qualität ihrer Sendungen aus.

  • 4.

    ADN erklärt sich bereit, bis auf weiteres, d. h. bis zur Einrichtung günstigerer Übermittlungsmöglichkeiten auf dem normalen Postweg, für den in Berlin akkreditierten INA-Korrespondenten zur Übermittlung seiner Meldungen per RTT, täglich bis zum Umfang von 50 Zeilen in arabischer Sprache = 15 Minuten Sendezeit zur Verfügung zu stellen.

  • 5.

    INA erklärt sich bereit, dem in Bagdad akkreditierten ADN-Korrespondenten ebenfalls 15 Minuten Sendezeit zur Übermittlung seiner Meldungen zu gewähren, sobald INA die entsprechenden technischen Voraussetzungen geschaffen hat.

Falls einzelne Festlegungen im laufenden Jahr nicht erfüllt werden können, treffen beide Partner, spätestens bis Ende Dezember 1970, eine Vereinbarung darüber, ob diese für das folgende Jahr wirksam bleiben.

Berlin, den 19. Februar 1970 | Iraqi News Agency | Taha Yasin Al-Basri | Stellvertreter des Generaldirektors | Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst | Deba Wieland | Generaldirektor

  1. Zum nächsten Dokument Aktivitäten gegen die DDR bei Olympia (1)

    10. August 1972
    Information Nr. 744a/72 über Pläne, Absichten, Maßnahmen und andere gegnerische Aktivitäten gegen die DDR und verschiedene sozialistische Staaten unter Missbrauch der Olympischen Sommerspiele 1972 in München

  2. Zum vorherigen Dokument Gegnerische Aktivitäten bei Olympischen Spielen in München

    2. August 1972
    Hinweise über Pläne, Absichten, Maßnahmen und andere gegnerische Aktivitäten gegen die DDR und verschiedene sozialistische Staaten unter Missbrauch der Olympischen Sommerspiele 1972 in München [Bericht K 32a]