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Tagung der Konferenz der Kirchenleitungen

27. Januar 1972
Information Nr. 78/72 über die Tagung der Konferenz der Kirchenleitungen am 7. und 8. Januar 1972 in der Hauptstadt der DDR Berlin

Am 7. und 8.1.1972 fand in der Hauptstadt der DDR eine Tagung der Konferenz der Kirchenleitungen statt.1 Daran nahmen alle evangelischen Bischöfe der DDR, deren Stellvertreter und der Vorsitzende des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR2 teil.

Die wesentlichsten Tagesordnungspunkte waren:

  • Probleme der Volksbildung,

  • Veranstaltungsverordnung,3

  • Stellung der Kirche zum Gesetz über die Schwangerschaftsunterbrechung4 (über diesen Punkt wurde bereits in der Information Nr. 70/72 berichtet),

  • Bericht des Vorstandes des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR.

Bei der Behandlung der einzelnen Tagesordnungspunkte standen folgende Probleme im Mittelpunkt:

Volksbildung

Die Vertreter der einzelnen Landeskirchen berichteten übereinstimmend über Tendenzen der Benachteiligung kirchlich gebundener Kinder und Jugendlicher in den Schulen bzw. bei der Auswahl zum Besuch der Erweiterten Oberschule. Dabei wurde festgestellt, dass die Häufigkeit derartiger Benachteiligungen und Behinderungen in den einzelnen Bezirken der DDR unterschiedlich sei.

Bischof Fränkel5/Görlitz wandte sich besonders gegen das Lehrbuch für Staatsbürgerkunde der 11. und 12. Klasse der EOS und äußerte, dass der ganze Gehalt des Unterrichtes an den Schulen antichristlich sei.

Die Teilnehmer an der Konferenz bezogen sich erneut auf den Hirtenbrief zu Problemen der Volksbildung (siehe Information Nr. 11/72 vom 6.1.1972).6

Es wurde beschlossen, dass diese Probleme dem Ausschuss »Kirche und Gesellschaft« des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR vorgelegt und am 12. Mai 1972, einem Tag vor der festgelegten Mai-Bischofskonferenz, die bisherigen Arbeitsergebnisse dazu mit dem Ausschuss diskutiert werden. Die Arbeitsergebnisse werden dann den Mitgliedern der Kirchenleitungen vor der geplanten Tagung zur Kenntnis gegeben.

Veranstaltungsverordnung

Bischof Schönherr7/Berlin bezog sich in seiner Diskussion auf ein Gespräch zwischen Staatssekretär Seigewasser8 und Vertretern des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR am 4.1.1972 zur Veranstaltungsverordnung und erklärte, dass vom Staatssekretär eine Deutung der Veranstaltungsverordnung vorgetragen worden sei, die rechtlich nicht fixiert wäre. Er bezeichnete diese Darlegung als Willkür.

Bischof Krummacher9/Greifswald, Bischof Krusche10/Magdeburg, Präses Woelke11/Greifswald, Pfarrer Mönch,12 Bischof Rathke13/Schwerin, OKR Stolpe14/Berlin, Bischof Schönherr und Kupas15 brachten in ihren Diskussionen zum Ausdruck, dass diese Auslegung der Veranstaltungsverordnung nicht widerspruchslos hingenommen werden dürfe.

Es sei zu befürchten, dass dann die sogenannten kirchlichen Bibelrüsten durch die Anmeldung bei der VP zur »uneigentlichen Religionsausübung« deklariert würden. Die Volkspolizei dürfe nicht entscheiden, was Religionsausübung sei und was nicht.

Diese staatliche Rechtsauslegung müsse nicht akzeptiert werden, da sie im Gesetz keine Grundlage finde.

OKR Stolpe/Berlin begründete seine Ablehnung damit, dass das Grundmotiv sein müsse, die kirchlichen Arbeitsmöglichkeiten für die Zukunft zu gewährleisten. Es müsse das getan werden, was mehr Raum lasse. Das bedeute, von der bisherigen Praxis nicht abzugehen. Solange nicht unmittelbare Gewalteinwirkung erfolge, solle kein Spielraum aufgegeben werden.

Obwohl sich einige Teilnehmer, u. a. OKR Dr. Lotz16 und Landesbischof Braecklein17/Eisenach, für eine Information der örtlichen Kirchenvertreter über die Veränderung der Anmeldepflicht kirchlicher Veranstaltungen aussprachen, beschloss die Konferenz bei drei Gegenstimmen, keine Weisungen an die Gemeinden zu geben und den Bericht von Präsident Johannes18 über die Darlegungen des Staatssekretärs für Kirchenfragen zur Veranstaltungsordnung lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

Arbeitsbericht des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR für das Jahr 1971

In diesem Arbeitsbericht wird u. a. eingeschätzt:

  • Die Zusammenarbeit zwischen der Evangelischen Kirche der Union,19 der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche20 in der DDR und dem Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR ist 1971 verbessert worden. Eine gemeinsame Gruppe der drei Leitungen prüft in regelmäßigen Abständen die Möglichkeiten arbeitsteiliger Zusammenarbeit.

  • Gegenwärtig wird ein Plan zur Koordination der ökumenisch-missionarischen Aktivitäten geprüft.

  • Verstärkte Aufmerksamkeit soll der Überwindung der noch bestehenden Mängel in der Zusammenarbeit der einzelnen Gliedkirchen des Bundes gewidmet werden. Dazu sind konkrete Vorstellungen in diesem Arbeitsbericht genannt.

  • Die Schaffung von Fachausschüssen hat sich bewährt.

  • Diese Fachausschüsse für

    • Theologie,

    • Gemeindeaufbau,

    • Kirche und Gesellschaft

  • dienen der Erarbeitung von Vorlagen künftiger Arbeitsrichtlinien für den gesamten Bund.

  • Als Schwerpunkte der künftigen gemeinsamen kirchlichen Tätigkeit wurden u. a. im Ausschuss »Gemeindeaufbau« bezeichnet: der Aufbau sozialistischer Neustädte, die Umstrukturierung auf dem Lande und dazu die Planung einer speziellen Zurüstung für Pfarrer und andere kirchliche Mitarbeiter in diesen Gebieten.

  • Der Ausschuss »Kirche und Gesellschaft« arbeitet gegenwärtig an einer »gemeinsamen Konzeption von der Wahrnehmung des Auftrages der Kirche und der Christen in der sozialistischen Gesellschaft in der DDR«, die im Mai 1972 abgeschlossen sein und der Vorbereitungsarbeit für die Synode des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR 1972 dienen soll.

  • Eine Untergruppe des »FAK Mann und Frau in Kirche, Familie und Gesellschaft« soll sich »auf Veranlassung des Ausschusses und entsprechende Anfragen aus der Ökumene« im Rahmen einer Untersuchung über »Partnerschaft« in Ehe, Familie usw. mit dem Problem des Schwangerschaftsabbruchs und der Empfängnisverhütung beschäftigen.

Der Arbeitsbericht des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR für das Jahr 1971 ist der Information als Anlage beigefügt.

Er wurde allen evangelischen Bischöfen der DDR als streng vertraulich übergeben und ist nur zu deren persönlicher Verwendung bestimmt.

Diese Information darf aus Gründen der Sicherheit der Quelle nicht öffentlich ausgewertet werden.

Anlage zur Information Nr. 78/72

Arbeitsbericht des Bundes der Evangelischen Kirchen in der Deutschen Demokratischen Republik für das Jahr 1971

Der Arbeitsbericht ist eine Kurzdarstellung der durchführenden und beratenden Tätigkeit des Sekretariats sowie der Kommissionen und Ausschüsse. Dementsprechend bleibt in ihm die richtunggebende Tätigkeit der Synode und die Leitungstätigkeit der Konferenz weithin unberücksichtigt.

Der Bericht ist nach der vorläufigen Arbeitsgliederung des Bundes aufgebaut. Danach ist die Tätigkeit des Bundes zurzeit in fünf Arbeitsbereiche gegliedert, die ihrerseits in Sachgebiete untergliedert sind.

1. Allgemeine Aufgaben des Bundes

1.0 Grundsatzfragen

Die Kooperation zwischen den drei gesamtkirchlichen Zusammenschlüssen, der Evangelischen Kirche der Union (EKU), der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche in der DDR (VELK) und dem Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR (Bund) ist 1971 verbessert worden. Eine gemeinsame Vorbereitungsgruppe der drei Leitungen prüft in regelmäßigen Abständen die Möglichkeiten arbeitsteiliger Zusammenarbeit. Aufgrund ihrer Empfehlungen wurden ein »Gemeinsamer Ausschuss Lebensordnung« und ein »Gemeinsamer Ausschuss Ordination« gebildet. Gleichzeitig haben entsprechende Ausschüsse der Zusammenschlüsse ihre Tätigkeit beendet. Geprüft wird ein Plan zur Koordinierung der ökumenisch-missionarischen Aktivitäten.

Für den Bund ist die Zusammenarbeit mit seinen Gliedkirchen von entscheidender Bedeutung. Trotz intensiver Bemühungen im Jahre 1971 sind hier noch Mängel festzustellen. Den Ausschüssen und Kommissionen sowie dem Sekretariat ist es nicht überall gelungen, den Aufgaben und Zielen des Bundes in den Gliedkirchen die erforderliche Breitenwirkung zu verschaffen. Die Last zum Teil jahrhundertealter, geprägter Arbeitsformen, aber auch mangelnde Geduld, Informationsprobleme und Missverständnisse erschweren das Verständnis für die vom Bund im Interesse aller Gliedkirchen betriebenen Gemeinschaftsaufgaben. Hier liegt ein Kernproblem der Arbeitsweise des Bundes, dem verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen ist.

Die Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Dezernenten der Gliedkirchen hat sich im Allgemeinen gut entwickelt, doch wird sie in einigen Bereichen dadurch erschwert, dass manche Dezernenten Mitglieder der ihrem Sachgebiet zugeordneten Kommissionen und Ausschüsse des Bundes sind, andere dagegen nicht.

Die Zusammenarbeit fehlt noch weithin zwischen dem Bund und den Sachausschüssen der gliedkirchlichen Synoden. Nur vereinzelt ist bisher eine Verzahnung gliedkirchlicher und gesamtkirchlicher Arbeitsplanung gelungen.

1.1 Organe und Bischofskonvent

Synode

Die 4. Tagung der Synode des Bundes ist für die Zeit vom 30. Juni bis 5. Juli 1972 in Dresden-Strehlen vorgesehen.21 Eine vom Präsidium beauftragte Arbeitsgruppe hat empfohlen, ein Thema zu wählen, das die Arbeit der 3. Tagung22 aufgreift und fortführt. Ein entsprechender Vorschlag wurde vom Präsidium der Synode und der Konferenz der Kirchenleitungen (Konferenz) gebilligt. Das vorläufige Arbeitsthema der Synode 1972 lautet: »Kirche für andere – Leben als befreite Menschen«.23

Die Nacharbeit zum Thema der Synode 197124 hat auf Beschluss der Konferenz der Ausschuss »Kirche und Gesellschaft« übernommen. Er veranstaltet zunächst eine Umfrage in den Gemeinden. Auf der Grundlage der eingehenden Antworten sollen eine Anhörung und gegebenenfalls weitere Veranstaltungen durchgeführt werden.

Ständige Synodalausschüsse

Der Haushaltsausschuss der Synode hat sich 1971 intensiv um die Finanzplanung des Bundes bemüht. Im engen Zusammenwirken mit dem Finanzausschuss und dem Sekretariat wurden unter Auswertung der Rechnungsprüfung 1970 Vorschläge zum Finanzgebaren unterbreitet, die von der 3. Tagung der Synode aufgegriffen wurden:

Bessere Übersicht über die Wirtschaftsführung durch Zusammenfassung der Arbeitsgebiete in Haushaltsstellen des Haushaltsplanes – einschließlich der Kosten für die Ausschussarbeit und der Personalkosten –, noch gezieltere Ausschüttung von Beihilfemitteln (vgl. auch bei 52).25 Senkung der Reisekosten und Steigerung des Kollektenaufkommens.

Konferenz

Die Konferenz hat 1971 vier ganztägige, drei zweitägige und zwei Sondertagungen durchgeführt. Beratungsthemen waren aktuelle Fragen der Zeugnis- und Dienstgemeinschaft, insbesondere in Zusammenhang mit der christlichen Erziehung und Unterweisung sowie der Zurüstung zu Leben und Dienst der Christen. Außerdem wurden Probleme des Anti-Rassismus-Programms,26 die Tauffrage, die Neufassung des Apostolikumtextes, die Kirchentagsarbeit und die Arbeitsplanung der Gemeinde-Seminare beraten. Die Konferenz erteilte eine Reihe von Arbeitsaufträgen an Facharbeitskreise, beschloss die Übernahme des katechetisch-pädagogischen Kollegs, das Angebot einer gemeinsamen Zusatzausbildung für B-Kirchenmusiker27 und die Vorbereitung eines »Glaubensbuches«.

Vorstand

Der Vorstand der Konferenz tagte etwa monatlich, bereitete unter Einbeziehung der Arbeiten der Kommissionen und Ausschüsse die Tagungen der Konferenz vor, prüfte die Durchführung der Beschlüsse der Konferenz und erteilte dem Sekretariat eine Reihe von Einzelaufträgen. Der Vorstand berichtet der Konferenz in jeder ihrer Tagungen von seiner Arbeit.

Die erste Ausgabe des »Mitteilungsblattes des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR«, herausgegeben vom Vorsitzenden der Konferenz, erschien im Dezember.28

Bischofskonvent

Der Bischofskonvent beriet 1971 viermal über Fragen der bischöflichen Verantwortung. Er stimmte dem Brief des Vorsitzenden des Bischofskonventes, D. Schönherr, an die leitenden Geistlichen der Gliedkirchen zum Bußtag 1971 zu.29

1.2 Kommissionen und Ausschüsse

Zur Unterstützung der Kommissionen und Ausschüsse wurden 1971 weitere Facharbeitskreise (FAK) gebildet. Daneben hat sich die Bildung von Unterausschüssen und besonderen Arbeitsgruppen bewährt, die eine bewegliche Arbeitsform darstelle. Die Kommissionen und Ausschüsse haben im Berichtszeitraum erste Arbeitsergebnisse vorgelegt. Die anfänglichen Bedenken, dass durch die Bindung der Konferenz an die Voten der Kommissionen und Ausschüsse (§ 2 der Richtlinien vom 22.11.1969)30 eine Verzögerung der Arbeit eintreten könnte, haben sich nicht bestätigt.

Eine wesentliche Hilfe zur schnellen und effektiven Beratung der Leitungsorgane durch die Kommissionen und Ausschüsse bedeuteten die regelmäßigen Zusammenkünfte der jeweiligen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Kommissionen und Ausschüsse mit den zuständigen Referenten des Sekretariats. Hierdurch konnten nicht nur die Sitzungen vorbereitet, sondern auch Eilaufträge der Organe weitervermittelt oder unmittelbar erledigt werden. Insgesamt hat sich diese Arbeitsmethode bewährt.

Für 1972 ist aus der Arbeit der Kommissionen und Ausschüsse die Fertigstellung erster mittelfristiger Projekte zu erwarten, die zum Teil für die Arbeit der Gemeinden erhebliche unmittelbare Bedeutung haben (z. B. Konfirmationspraxis, Kirchensteuertabellen, Gemeindeseminare).

1.3 Sekretariat

Die im November 1970 eingeführte Arbeitsgliederung des Sekretariats hat sich bewährt. Ab 1.7.1971 wurde probeweise eine Gliederung in Bereiche eingeführt. Referenten und Sachbearbeiter kommen innerhalb ihrer Bereiche zu regelmäßigen Beratungen zusammen, wodurch die Gesamtreferenten-Beratungen entlastet werden und die intensivere Bearbeitung von Spezialproblemen möglich wird. Folgende Bereiche wurden gebildet:

  • I Leitung und Koordinierung (mit Information und Dokumentation, Publizistik)

  • II/III Verkündigung und Dienst/Ökumene

  • IV Zurüstung zum Dienst

  • V Recht und Finanzen

Im Bereich II – »Verkündigung und Dienst« – waren zunächst die Arbeitsgebiete »Theologie«, »Gemeindeaufbau« und »Kirche und Gesellschaft« zusammengefasst. Aufgrund von Strukturüberlegungen im Rahmen des Sekretariats trat im Berichtszeitraum das Sachgebiet »Ökumene« hinzu. Für diese Einbeziehung war die Einsicht maßgebend, dass »Ökumene« kein Ressort, sondern eine Dimension ist und die Facharbeitskreise der Ökumenischen Kommission den ökumenischen Kontext zu den im Bereich II/III zusammengefassten drei Ausschüsse darstellen:

  • Theologie – FAK I – Glaube und Kirchenverfassung, Catholica, Orthodoxie

  • Gemeindeaufbau – FAK II – Evangelisation und Weltmission

  • Kirche und Gesellschaft – FAK III – Ökumenische Diakonie

Der jetzige Bereich II/III hat neben seinen speziellen Aufgaben bereits in besonderer Weise Gesamtverantwortung für die allgemeine Aufgabenstellung des Sekretariats wahrgenommen. Dazu gehören Überlegungen zu:

  • Arbeitsorganisation,

  • Informations- und Dokumentationsaufgaben,

  • Aufnahme der Arbeitsergebnisse von Bundesorganen durch die Gliedkirchen,

  • Arbeitsteiliges Zusammenwirken mit Ausschüssen in VELK, EKU, Nationalkomitee des LWB.

Bewährt hat sich in der bisherigen Bereichsarbeit II/III die gegenseitige Information über Ausschussarbeit und die Koordinierung von Fragen, die die Ausschüsse gemeinsam betreffen. Die gegenseitige Unterrichtung hat die primäre Aufgabe, Prioritäten zu setzen, [die sich] als besonders dringlich erwiesen. Dies konnte allerdings bisher noch nicht geleistet werden.

Eine weitere Chance der Bereichsarbeit, sich über Einzelaufgaben der Ausschüsse vorbereitend und begleitend zu konsultieren, wurde ebenfalls aus Zeitmangel bisher noch nicht wahrgenommen.

Eine Planungsgruppe im Sekretariat wurde mit der Auswertung der bisherigen Arbeitsweise und mit der Entwicklung präziser Zielvorstellungen beauftragt. Bei gleichbleibendem Personalbestand muss der Verwaltungsaufwand gesenkt werden, damit das Sekretariat ein unbürokratisches aber zuverlässiges Vorbereitungs-, Koordinierungs- und Ausführungsorgan des Bundes ist. Vorrangig sind die Prioritäten der Arbeit zu klären. Die Aufgaben sind verstärkt am Nutzeffekt für die Gliedkirchen und die Gemeinden zu messen. Weniger wichtige Vorhaben sind in Abstimmung mit den Organen des Bundes abzusetzen oder zu stornieren.

2. Verkündigung und Dienst

2.1 Ausschuss für Theologie

  • Vorsitzender: Gienke

  • Stellvertretender Vorsitzender: Jungklaus

  • Referent: Zeddies

  • 14 Mitglieder

Im Rahmen des von der Konferenz erteilten Gesamtauftrages hat der Ausschuss sine Arbeit über die »Theologie der Predigt im Spannungsfeld von Situation und Tradition« fortgesetzt. Die Predigt wird im Allgemeinen als die Rede eines einzelnen, dazu Beauftragten an die im agendarisch geordneten Gottesdienst versammelte Gemeinde verstanden. Diese Auffassung hat der Ausschuss zum Ausgangspunkt seiner Untersuchung gemacht. Er hat sich zunächst auf das Verhältnis von Predigt, Gottesdienst und Gemeinde konzentriert. Danach wird er sich auch mit der Predigt als einer bestimmten Form der Rede und ihrer Bindung an biblische Texte, mit dem Öffentlichkeitscharakter der Predigt und der Beauftragung zum Predigtdienst befassen.

Die Arbeit des Ausschusses ist von der Frage begleitet, ob die Predigt eine unter mehreren oder die allein mögliche Form der kirchlichen Zeugnisrede ist. Die bisherigen Überlegungen haben den Ausschuss in seiner Ansicht bestärkt, dass – auch im Blick auf die steigende Unsicherheit über den Inhalt der Predigt – mit der Klärung ihres Stellenwertes für das Zusammenwachsen des Bundes zu einer Zeugnis- und Dienstgemeinschaft ein nicht unerheblicher Beitrag geleistet werden kann.

Der FAK Konfirmation hat ein seiner Ansicht nach von den Gliedkirchen des Bundes gemeinsam vertretbares Konfirmationsverständnis erarbeitet. Dabei wird die bisher einseitig punktuelle Auffassung der Konfirmation prozessual aufgegliedert. Der FAK hat das in einer Positionsbeschreibung als »das konfirmierende Handeln der Gemeinde« bezeichnet, in dem Taufe, Unterweisung und Abendmahl in Beziehung zueinander gesetzt werden. Der ganzheitlichen Bemühung der gesamten Gemeinde um die jungen Menschen kommt dabei eine entscheidende Bedeutung zu.

Die Unterweisung im Konfirmandenalter stellt innerhalb dieser Verantwortung eine bestimmte Phase dar. Sie umfasst Unterricht ebenso wie gemeinsames Leben, Teilnahme an Versammlungen der Gemeinde, Orientierungshilfen zur Bewältigung des Lebens im Horizont des Glaubens und Beteiligung an gemeindlicher und gesellschaftlicher Diakonie. Nach vorausgehender Abendmahlsunterweisung ist der Empfang des Altarsakraments bereits während der Konfirmandenzeit möglich. Das ergibt sich nach Ansicht des FAK aus der Kindertaufe, mit der die Einladung zum Abendmahl bereits prinzipiell gegeben ist. Voraussetzung für die Teilnahme ist jedoch die genannte Abendmahlsunterweisung. Mit dem Konfirmationsgottesdienst endet die Kinder- und Jugendunterweisung.

Der Ausschuss für Theologie hat die Positionsbeschreibung des FAK begrüßt, wobei verschiedene Einzelfragen seiner Ansicht nach noch der Klärung bedürfen. Er hat der Konferenz empfohlen, die Vorlage an die Gliedkirchen zur Diskussion und Stellungnahme weiterzuleiten.

Der FAK Tauffragen hat seine Arbeit aufgrund bisher nicht zu behebender Sachdivergenzen nicht wie vorgesehen bis zum Oktober abschließen können. Der Ausschuss für Theologie hat sich dafür ausgesprochen, dass bei einer ohnehin anstehenden personellen Veränderung des FAK die Arbeit über das für die Gemeinschaft der Kirchen innerhalb des Bundes wichtige Verständnis der Taufe fortgesetzt werden sollte. Für notwendige Entscheidungen in der Frage des Taufaufschubes sieht der Ausschuss in Übereinstimmung mit dem FAK in den von einer Expertengruppe der Kirchenprovinz Sachsen erarbeiteten Vorschlägen eine theologisch zu verantwortende und gemeinsam vertretbare praktische Regelung.

Für die Arbeitsgruppe Glaubensbuch konnte inzwischen der Redaktionssekretär gewonnen werden. Sie hat daraufhin entsprechend dem ihr von der Konferenz erteilten Auftrag mit der Arbeit an der Konzeption eines Glaubensbuches begonnen. Für die Zielstellung erwartet die Arbeitsgruppe Aufschlüsse aus einer gegenwärtig laufenden Bedarfsanalyse.

Kontakte und Querverbindungen bestehen zum FAK Tauffragen, FAK Pfarrerdienstrecht und zum Gemeinsamen Ausschuss Ordination. Zusammen mit dem Ausschuss »Kirche und Gesellschaft« werden die Fragen eines theologischen Forschungsinstitutes bzw. einer Studienabteilung beraten.

2.2 Ausschuss »Zeugnis und Gestalt der Gemeinde« (Gemeindeausschuss)

  • Vorsitzender: Mendt

  • Stellvertretender Vorsitzende: Dr. Rathke

  • Referent: Grengel

  • 21 Mitglieder

Der Gemeindeausschuss hat seiner Prioritätenliste entsprechend (vgl. Arbeitsbericht 197031 S. 5), am ersten großen Teilabschnitt seines Forschungsauftrages gearbeitet und ein vorläufiges Ergebnis formuliert. Dieser erste Forschungsabschnitt galt der Analyse der kirchlichen Situation in Stadt und Land, wobei wegen der notwendigen Begrenzung typische Situationen herausgegriffen werden mussten. Die Auswahlkriterien ergaben sich aus dem Auftrag, künftige Strukturen der Gemeinde zu erforschen. Der Ausschuss erkannte, dass die Situation der Gemeinden in der DDR durch die immer stärker fortschreitende Säkularisierung bestimmt wird und deshalb bei den derzeitigen Schwerpunkten des Säkularisierungsprozesses anzusetzen sei.

Als solche Schwerpunkte wurden erkannt: Der Aufbau sozialistischer Neustädte und die Umstrukturierung auf dem Lande (d. h. der Prozess der Einführung industriemäßiger Produktionsmethoden auf dem Lande). Bei diesen Überlegungen wurde deutlich, dass es im Ausschuss unterschiedliche Auffassungen über das Verhältnis von Auftrag und Situation gibt. Trotzdem konnte der Ausschuss gemeinsame Thesen als Ergebnis der Analyse dieser Schwerpunktsituationen formulieren, die in 16 Neustadtgemeinden bzw. vier überregional arbeitenden Arbeitskreisen, die sich mit der Situation auf dem Lande auseinandersetzen, diskutiert wurden. Die daraufhin modifizierten Thesen werden der Konferenz zugeleitet mit dem Ziel, sie in allen Gemeinden der DDR zur Diskussion zu stellen und andere Ausschüsse anzuregen, erste Schlussfolgerungen daraus zu ziehen.

In diesen Zusammenhang gehört die Planung einer speziellen Zurüstung für Pfarrer und andere kirchliche Mitarbeiter in Großstädten (vor allem Neustädten). Der Ausschuss hat Leitlinien für eine solche Zurüstung entworfen und wird 1972 in Zusammenarbeit mit der Ausbildungskommission einen ersten Kursus durchführen.

Der Ausschuss hat mit seinem zweiten Arbeitsabschnitt begonnen (Konsequenzen aus der Analyse für Gemeindeversammlungen, Gemeindediakonie etc.). Dabei geht es nicht nur um Strukturen und Formen, sondern um die Frage, was zu dieser Situation geistlich zu sagen ist, ob es neue situationsbezogene Frömmigkeitsäußerungen und -impulse gibt, wie das Zusammenleben der Christen (geistliches Existieren) aussieht etc. Zurzeit wird dieser Abschnitt von Unterausschüssen vorbereitet.

Für die »Koordinierung aller Aktivitäten auf dem Gebiet des Gemeindeaufbaus« hat der Ausschuss noch kein gültiges Konzept. Kriterien dafür werden sich erst aus den Ergebnissen des Forschungsauftrages ergeben können. Erste Gespräche sind mit der »Arbeit auf dem Lande« und der »Frauenarbeit« geführt worden, weitere Gespräche mit den gemeindeständischen Werken, Kirchentag etc. sind geplant.

Der Unterausschuss Gemeindeanalyse hat eine Informationstagung für Gemeindeanalyse vorbereitet, die im Frühjahr 1972 stattfinden soll. Im Mittelpunkt der Tagung wird der Erfahrungsaustausch über bereits durchgeführte Gemeindeanalysen sowie die Diskussion über eine sinnvolle Auswertung solcher Analysen stehen.

Der Unterausschuss Arbeitsplan hat im Auftrag der Konferenzen den ersten Entwurf eines Arbeitsplanes für Gemeindeseminare in allen Gliedkirchen erarbeitet (Arbeitsthema: »Das Heil der Welt heute« in Anlehnung an das Thema der Weltkonferenz 1972).32 Der Ausschuss hat diesen Entwurf überprüft und zusammen mit methodischen Vorschlägen für das weitere Verfahren an die Konferenz gegeben.

Auf Anregung des Ausschusses hat eine Expertengruppe allen Gliedkirchen ein Modell für die einheitliche Gemeindekartei auf Lochkarteibasis empfohlen. Allerdings konnte man sich bisher lediglich darauf einigen, dass dieses Modell denjenigen Gemeinden empfohlen wird, die sich auf eine moderne Kartei umstellen wollen.

Als ständige Arbeitsgruppen (AG) arbeiteten ferner:

  • FAK Prognose (arbeitet zurzeit in Absprache mit dem Finanzausschuss an prognostischen Überlegungen zur Finanzplanung der Kirchen),

  • AG Kirchbau (in Zusammenarbeit mit dem Finanzausschuss) und

  • AG Kirchenmusik (Koordinierung der Aktivitäten auf dem Gebiet der Kirchenmusik).

Der inzwischen von der Konferenz berufene Zentrale Vorbereitungsausschuss für Gemeindeseminare ist personell und sachlich mit dem Gemeindeausschuss verzahnt.

Der Referent des Ausschusses nimmt Arbeitsverbindungen wahr zum Ausschuss Kirchliche Jugendarbeit, zum FAK Kirchensteuern, zum FAK II der Ökumenischen Kommission, zum Gemeinsamen Ausschuss Lebensordnung, zur Arbeitsgruppe für die katechetische und gemeindehelferische Ausbildung u. a.

2.3 Ausschuss »Kirche und Gesellschaft«

  • Vorsitzender: Günther Krusche

  • Stellvertretender Vorsitzende: Semper

  • Referent: Lewek

  • 16 Mitglieder

Der Ausschuss Kirche und Gesellschaft hat in der Berichtszeit seine Arbeit an der Findung und Formulierung einer gemeinsamen Konzeption von der Wahrnehmung des Auftrages der Kirche und der Christen in der sozialistischen Gesellschaft in der DDR fortgesetzt. Er hat dazu von Mitgliedern des Ausschusses erarbeitete Thesen- und Fragenreihen diskutiert: »Der Christ in der Gesellschaft – ein Zeuge der Versöhnungsbotschaft«, »Der Christ – Mitarbeiter Gottes, Mitarbeiter im Sozialismus«, »Das Verhältnis des Einzelnen und das Verhältnis der Kirche zur Gesellschaft«. Der Aufriss für ein Profilpapier des Ausschusses liegt vor, der Abschluss des Papiers ist für Mai 1972 geplant. Auf Beschluss der Konferenz hat der Ausschuss die Nacharbeit zum Thema der Synode 1971 übernommen (vgl. Abschnitt 11, Synode).33

Die Arbeit des Ausschusses am Profilpapier und die Nachbereitung der Synode sollen zugleich in die Vorbereitungsarbeit der Synode 1972 eingebracht werden.

Der Ausschuss hat die Arbeit an dem Votum zur Frage der Europäischen Sicherheit fortgesetzt.

Der Ausschuss ist mit einer Untergruppe an den vorbreitenden Überlegungen für ein Theologisches Forschungsinstitut (Studienabteilung) des Bundes beteiligt.

Der Ausschuss ist durch zwei Mitglieder in die Vorbereitung der Gemeindeseminare »Das Heil der Welt heute« einbezogen.

Der Ausschuss prüft anhand von Vorüberlegungen des Johann-Gerhard-Instituts34 die Relevanz der Fragen des Umweltschutzes für die ihm übertragenen Fragestellungen im Bereich »Kirche und Gesellschaft«.

Der FAK Friedensfragen hat sich im Juni 1971 konstituiert. Seine Aufgabe ist es, die Arbeit des Studienreferates Friedensfragen zu koordinieren. Ziel der Arbeit des Studienreferates ist es, durch kritische Sichtung und Aufarbeitung der verschiedenen wissenschaftlichen Friedensbemühungen sowie christlicher und profaner Friedensaktionen einen Beitrag zur Verwirklichung des christlichen Friedenszeugnisses in unserer Gesellschaft zu leisten. Das Studienreferat sieht eine wichtige Aufgabe darin, in den christlichen Gemeinden ein lebendiges Bewusstsein für die Herausforderungen des Friedens zu wecken. Dies geschieht u. a. durch die Arbeit in Studienkreisen und durch Weitergabe von Informationen an Multiplikatoren in den verschiedenen kirchlichen Bereichen.

Der FAK Mann und Frau in Kirche, Familie und Gesellschaft nimmt eine Untersuchung über »Partnerschaft« in den Bereichen Ehe, Familie, Freizeit, Berufswelt, Kirche, Erziehung und Partnerschaft vor. Auf Veranlassung des Ausschusses und entsprechende Anfragen aus der Ökumene befasst sich eine Untergruppe des FAK mit dem Problem des Schwangerschaftsabbruches und der Empfängnisverhütung.

2.4 Ausschuss für Publizistik

  • Vorsitzender: Schnoor

  • Stellvertretender Vorsitzende: Dr. Grell

  • Referent: Borgmann

  • 14 Mitglieder

Der Ausschuss beschäftigte sich mit der Nacharbeit der Synode 1971 und gab folgende Stellungnahme (Auszug):

»Der Ausschuss hat aufgrund von Eindrücken aus den einzelnen Landeskirchen festgestellt, dass die Arbeitsergebnisse der Bundessynode in den Gemeinden äußerst unterschiedlich und überwiegend bislang wenig bearbeitet wurden … Der Ausschuss stellt mit gewisser Sorge fest, dass die Gefahr einer Diskrepanz zwischen der obersten Bundes- und der untersten Gemeindeebene besteht.

Diese Gefahr ist dadurch hervorgerufen worden, dass sich die Bundessynode direkt an die Gemeinden gewandt hat und eine Anweisung oder eine Richtlinie durch die Kirchenleitungen der einzelnen Gliedkirchen nicht erfolgt ist.

Die kirchliche Publizistik ist nicht in der Lage, dieser Gefahr zu begegnen. Der Ausschuss hält es deshalb für angebracht, den Weg anderer Informationskanäle zu bedenken und die Gemeinden etwa durch Briefe, die auf der Ebene der Landeskirchen erstellt werden könnten, auf die Notwendigkeit einer gezielten Arbeit an Thema und Arbeitsmaterialien der letzten Bundessynode hinzuweisen.«

Der Ausschuss beschäftigte sich mit dem Memorandum des Publizistischen Ausschusses der VELK DDR (»Selbstverständnis und Auftrag der kirchlichen Presse in der sozialistischen Gesellschaft«) und mit einem »Regelkreismodell ›Kirchliche publizistische Arbeit‹ «.

Ziel der Erörterung ist es, die Funktion der kirchlichen Publizistik zu bestimmen und praktisch verwertbare Erkenntnisse zu gewinnen.

Der Ausschuss veranstaltete im März 1971 ein Wochenendseminar für Autoren kirchlicher Sonntagsblätter. Auf dem Programm standen Fragen des Inhalts und der Gestaltung von Kurzgeschichten, die zur Veröffentlichung in kirchlichen Sonntagsblättern bestimmt sind. Vorüberlegungen für ein Seminar im Frühjahr 1972 haben begonnen.

Zur Verbesserung der publizistischen Kontakte zwischen dem Sekretariat des Bundes und den Redaktionen der kirchlichen Sonntagsblätter einerseits und den Redaktionen untereinander andererseits hat der Ausschuss Überlegungen zur Einrichtung einer publizistischen Informationsquelle angestellt. Dem Ausschuss liegen verschiedene Entwürfe vor, die von einem Unterausschuss weiterbearbeitet werden sollen.

Die Konferenz bestätigte die FAK »Evangelisches Buchgewerbe« und »Verlage und Buchhandel«. Beide Gremien nahmen ihre Arbeit mit der Behandlung fachspezifischer Fragen auf. Ende April 1971 fand eine Rüstzeit für evangelische Jungbuchhändler statt.

Die Konferenz hat den Antrag auf Bildung eines Facharbeitskreises »Kunstdienste« an den Ausschuss zurückverwiesen.

Die Aufgaben der kirchlichen Rundfunkarbeit (Die »Morgenfeier der evangelischen Kirche« wird seit 25 Jahren sonntags gesendet) werden von Prof. D. Wagner (Leipzig) wahrgenommen.

2.5 Stelle für Information Dokumentation

Referent: Borgmann

Nachdem der Ausschuss für Publizistik am 18. März 1971 erklärt hat, dass die Einrichtung einer »Stelle für Information und Dokumentation« mit vorwiegend wissenschaftlichem Charakter über seinen Aufgabenbereich hinausgeht, wurden die Vorbereitungsarbeiten im Rahmen des Sekretariats fortgesetzt.

Drei Referenten des Sekretariats nahmen an einem Fernkursus für »Information und Dokumentation« bei der Kammer der Technik teil. Den Kommissionen und Ausschüssen wurden Fragebogen vorgelegt, deren Auswertung u. a. konkrete Angaben über den Informationsbedarf, den Nutzerkreis und das Informationsaufkommen liefern werden.

Gleichzeitig begann die Arbeit an einer Sachwortsammlung, die als Vorstufe zu einem späteren Thesaurus (verbindliche Schlagwortsammlung zur Erschließung von Dokumenten und Quellen) dient.

Zu zwei landeskirchlichen Informationsstellen, die im Entstehen sind (Karl-Marx-Stadt),35 bzw. bereits arbeiten (Görlitz), wurde Verbindung aufgenommen. Es wird ein einheitlicher Aufbau und eine übereinstimmende Arbeitsweise der Informationsstellen sowie zu einem späteren Zeitpunkt eine Aufgabenteilung angestrebt.

Für ökumenische Information und Dokumentation wurde eine Vereinbarung zwischen dem Sekretariat des Bundes und dem Ökumenischen Institut abgeschlossen, in deren Rahmen das Ökumenische Institut Informationsaufgaben für das Sachgebiet Ökumene wahrnimmt. Im Berichtszeitraum wurden an ausgewählte Nutzerkreise Informationen über die Orthodoxie in Amerika, die Bulgarische Orthodoxe Kirche, den Polnischen Ökumenischen Rat und über das Dialogprogramm des Ökumenischen Rates der Kirchen36 gegeben.

3. Ökumene

3.1 Ökumenische Kommission (ÖK)

  • Vorsitzender: –

  • Stellvertretender Vorsitzende: Dr. Blauert

  • Geschäftsführer: Meckel

  • 19 Mitglieder

Für die Arbeit der ÖK hatte der Heimgang ihres Vorsitzenden fühlbare Bedeutung. Mit der Neuwahl eines Vorsitzenden möchte die ÖK warten, bis die Nachfolge von D. Noth im Zentralausschuss des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) geregelt worden ist.

In ihren Sitzungen beschäftigte sich die ÖK vor allem mit den Arbeitsergebnissen ihrer drei FAK und gab die entsprechenden Empfehlungen an die Konferenz. Ferner wurden verschiedene ausführliche Konferenzberichte entgegengenommen und die Nacharbeiten in die Wege geleitet (Vollversammlung der Konferenz Europäischer Kirchen in Nyborg,37 Mai 1971; Weltkonferenz für Glauben und Kirchenverfassung38 in Leuwen39/Belgien, August 1971; Allchristliche Friedensversammlung, September/Oktober 1971 in Prag).40

FAK I »Glauben und Kirchenverfassung, Catholica, Orthodoxiefragen«

In den ersten Sitzungen des Jahres war der FAK vornehmlich mit Koordinierungs- und Strukturfragen beschäftigt.

Als Ergebnis dieser Beratungen wurde vor allem für die Catholica-Arbeit eine geregelte Zusammenarbeit mit dem Konfessionskundlichen Arbeits- und Forschungswerk (Evangelischer Bund) und seiner Forschungsstelle erreicht. Eine erste Catholica-Konsultation des Bundes, verantwortet vom FAK I, ist für April 1972 geplant. Über eine rechtliche Zuordnung des Gesamtwerkes zum Bund sind Verhandlungen eingeleitet. In der Orthodoxie-Arbeit, die bisher nur bei der EKU getan wurde, stehen Abmachungen mit dem Ziel einer Erweiterung auf die lutherischen Kirchen und die Federführung durch den Bund bevor.

Die theologische Arbeit des FAK bestimmte die letzten Sitzungen. Es wurde eine umfangreiche kritische Stellungnahme zu dem Studiendokument des ÖRK »Einheit der Kirche – Einheit der Menschheit« erarbeitet und an den Genfer Stab des ÖRK geleitet. Gegenwärtig ist die theologische Arbeit des FAK stark an den Ereignissen der Konferenz für Glauben und Kirchenverfassung in Leuwen orientiert. Fragen des »ordinierten Amtes«, der »Konziliarität und ökumenischen Bewegung« und die Weiterarbeit am Studiendokument »Einheit der Kirche – Einheit der Menschheit« wurden in Angriff genommen. Das Problem einer besseren Zusammenarbeit mit der Genfer Abteilung für Glauben und Kirchenverfassung zeigt sich als vordringlich, ist aber noch nicht gelöst. Die Zusammenarbeit mit dem Theologischen Ausschuss des Bundes ist durch die Einteilung der Sekretariatsarbeit in Bereiche gewährleistet.

FAK II »Weltmission«

Der FAK arbeitet einer vorläufigen Zusammensetzung.

Die Vorläufigkeit ist durch die seit zwei Jahren geplante, aber noch nicht erreichte Integration der ökumenisch-missionarischen Arbeiten bedingt. Der FAK selbst wurde erst am Ende der Berichtszeit mit Integrationsplänen befasst, die in der »Vorbereitungsgruppe«, gebildet aus Mitgliedern der Leitungen der drei kirchlichen Zusammenschlüsse (EKU, VELK DDR, Bund), erarbeitet worden sind. Es hat sich gezeigt, dass Integrationsfragen bei den Missionen sehr eng mit einer Übereinkunft in Theologie und Bekenntnis verbunden sind.

Auf einer Konsultation mit Vertretern der verschiedenen Missionskonferenzen (5) in der DDR wurden Pläne für eine gemeinsame Zurüstung von Mitarbeitern der Kirchen in den missionarischen Aufgaben gemacht. Dabei ist eine verstärkte Zusammenarbeit von Leipziger Mission41 und Ökumenisch-missionarischem Amt (und seine angeschlossenen Missionen) vorgegeben. Die von der Sache her gebotene theologische und praktische Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Missionarische Dienste (AGMD) ist durch eine erste gemeinsame Sitzung mit dem Bruderrat der AGMD eingeleitet.

Der FAK steht mit dem Ausschuss »Zeugnis und Gestalt der Gemeinde« durch gemeinsame Beratung der Leitungsgruppen in ständiger Verbindung. Sie ist gegenwärtig besonders notwendig durch die von dem Gemeindeausschuss vorbereitete Seminararbeit »Das Heil der Welt heute«, dem theologischen Thema der nächsten Weltmissionskonferenz.

Der Schriftführer des FAK, Dr. Bernewitz, ist aus Gesundheitsgründen aus dem Dienst des Bundes ausgeschieden. Die Schriftführung erfolgt vertretungsweise durch OKR Meckel.

FAK III »Ökumenische Diakonie«

Die Arbeit des FAK ist in den Kirchen und Gemeinden durch die Beteiligung des Bundes am Anti Rassismus-Programm wahrscheinlich am meisten bekannt. Die Aktion der Sonderspende ergab eine Summe von 907 000 M. Der FAK hat von dem Spendenaufkommen bisher folgendes in Materialprojekten realisiert:

  • 50 % der Kosten für ein in der DDR hergestelltes Mathematikbuch (300 000 M);

  • Rehabilitationskosten für zehn Mitglieder der Frelimo42 in Eisenberg/Thür. (100 000 M);

  • Vorbereitung einer Sendung von Hilfs- und Lehrmitteln nach Mtwara (Tansania).

Für das Informations- und Studienprogramm in der Anti-Rassismus-Problematik hat der FAK einige Handreichungen erarbeitet, in denen vor allem methodische Hilfen aufgenommen wurden. Bei diesem Studienprogramm zeigte sich eine entscheidende Schwierigkeit in der Multiplikation der Informationen und Anregungen, die nicht überall bis in die Gemeinden gelangten. Um dieser Schwierigkeit zu begegnen, veranstaltete der FAK am 11./12.10.1971 eine Multiplikatorenkonferenz in Berlin, die von den Gliedkirchen sehr unterschiedlich beschickt wurde.

Der FAK beschäftigte sich mit der Frage einer Beteiligung der Kirchen an der Entwicklungsförderung. Zur Vorbereitung der Gemeinden für die von Konferenz empfohlenen Fürbittgottesdienste am Erntedanktag 1971 wurde eine Dokumentation »Aufbruch gegen die Weltarmut« erarbeitet, die didaktischen Anleitungen für die Verwendung in Gottesdiensten, Gemeindeabenden und -seminaren enthielt. Der Dokumentation waren Angebote für Fürbittgebete und Predigtmeditation beigegeben.

Die langfristige Planung des FAK sieht folgende Aufgaben auf dem Gebiet der Entwicklungsförderung vor:

  • Informationstätigkeit, Anregung von Studien, Koordinierung und Kontaktaufnahme, Projektierung möglicher Hilfen;

  • ferner eine sinnvolle Verbindung der Arbeit des FAK III mit dem Verteilerkreis »Brot für die Welt« und die Koordinierung ökumenischer Hilfsdienste überhaupt.

3.5 Ökumenische Beziehungen

Referent: [Name 1]

Der Bund konnte Dezember 1971 erstmalig Mitgliedsbeiträge an den Ökumenischen Rat der Kirchen, an die Konferenz Europäischer Kirchen, an den Lutherischen Weltbund43 und an den Ökumenischen Jugendrat in Europa transferieren. Die Herstellung offizieller Beziehungen zum Reformierten Weltbund steht bevor.

Zur Tagung der Synode des Bundes im Juli 1971 konnten Vertreter des Ökumenischen Rates der Kirchen, des Polnischen Ökumenischen Rates, des Britischen Kirchenrates, der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen und der Römisch-katholischen Kirche als Gäste begrüßt werden.

An der sechsten Vollversammlung der Konferenz Europäischer Kirchen in Nyborg nahmen im April/Mai 1971 insgesamt 19 Delegierte und Gäste der Evangelischen Kirchen in der DDR teil.

Eine sechsköpfige Delegation des Bundes reiste im November 1971 zu einem Besuch der Mitgliedskirchen des Ökumenischen Rates in die VR Polen. Im Juni 1971 stattete eine Delegation der Bulgarischen Orthodoxen Kirche den Mitgliedskirchen des Bundes einen Besuch ab.

Das Evangelische Bibelwerk in der DDR war im August–September Gastgeber eines vom Weltbund der Bibelgesellschaften veranstalteten dreiwöchigen Übersetzerseminars, das mit 60 ausländischen Teilnehmern im Diakonissenmutterhaus in Halle stattfand.

Zur vierten Allchristlichen Friedensversammlung im September·1971 entsandte der Bund zwei offizielle Beobachter nach Prag.

In Zusammenarbeit mit dem Ökumenischen Institut des ÖRK in Bossey wurden in Berlin im August und September zwei ökumenische Kurse für jüngere Pfarrer und für Jugendliche veranstaltet, an denen auch freikirchliche und römisch-katholische Teilnehmer mitarbeiteten.

Eine größere Anzahl ökumenischer Aus- und Einreiseanträge wurden wieder auf dem Dienstweg über den Staatssekretär für Kirchenfragen bearbeitet.

Über das Ministerium für Gesundheitswesen wurden eine Anzahl von dienstlichen Ausreisen für Mitarbeiter der Inneren Mission genehmigt.

Mit der Zollverwaltung wurde eine Verabredung über die Einfuhr ökumenischen Arbeitsmaterials getroffen.

Der Referent für ökumenische Beziehungen war auch im Berichtsjahr zugleich Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen. Als solcher nahm er im Juni an einer Weltkonsultation der Sekretäre der Nationalen Christenräte in Genf teil.

Der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen gehören gegenwärtig der Bund, sechs evangelische Freikirchen und die Altkatholische Kirche an. Zwei weitere evangelische Freikirchen haben Gaststatus; die Römisch-katholische Kirche entsendet zu den Sitzungen einen offiziellen Beobachter.

Die Gebetswoche für die Einheit der Christen wurde wieder in zahlreichen Kirchengemeinden zusammen mit den evangelischen Freikirchen und der Römisch-katholischen Kirche begangen.

Die »Evangelisch-katholische Konsultativgruppe« setzte die gegenseitige Unterrichtung fort und beriet über eine Zusammenarbeit in der Seelsorge an konfessionsverschiedenen Ehen und über eine agendarische Ordnung von Trauungen konfessionsverschiedener Paare bei Beteiligung der Pfarrer beider Kirchen.

4.1 Ausschuss »Kirchliche Erziehung und Unterweisung«

  • Vorsitzender: Dr. Hafa

  • Stellvertretender Vorsitzende: [Name 2]

  • Referent: Schwerin

  • 16 Mitglieder

Der Ausschuss hat sich mit den von einem Unterausschuss erarbeiteten Thesen zur Vorbereitung einer Gesamtkonzeption »Die pädagogisch-katechetische Dimension des kirchlichen Handelns« beschäftigt. Die Vorlage wurde der Kommunikationsgruppe Jugendausschuss/Unterweisungsausschuss als Diskussionsgrundlage zugeleitet. Der Ausschuss war im Dezember 1971 durch zwei Mitglieder an einer ersten Beratung über den Entwurf einer Neugestaltung der katechetischen und gemeindehelferischen Ausbildung beteiligt, den die Arbeitsgemeinschaft der katechetischen und gemeindehelferischen Seminare in der DDR vorgelegt hatte.

Die Weiterarbeit des aus Mitgliedern der Ausbildungskommission, des Jugend- und des Unterweisungsausschusses bestehenden Unterausschusses wird sich zunächst darauf konzentrieren, wie die zurzeit durchgeführte Ausbildung an den Seminaren Sachbereich Pädagogik intensiviert werden kann.

Eine Umfrage bei den Ausbildungsstätten für kirchliche Mitarbeiter hat ergeben, dass die Erstellung von Lehrbüchern dringend notwendig ist. Der Ausschuss bemüht sich um die Nominierung eines Redaktionssekretärs und die Erarbeitung einer Konzeption für Lehrbücher.

Die Arbeitsgruppe »Arbeitsgruppe katechetischer Helfer« steht vor dem Abschluss ihrer Arbeit. Sie strebt eine Abstimmung innerhalb der Gliedkirchen über Ziel und Inhalt der Ausbildung an. Das Ausbildungsverfahren wird je nach den gliedkirchlichen Erfahrungen und Möglichkeiten gestaltet werden.

Am 24. September wurde in Potsdam der 1. Kursus des Ausbildungsabschnittes II der B-Kirchenmusikerausbildung eröffnet. Die mit der Konzipierung des Ausbildungsabschnittes II beauftragten Ausschussmitglieder werden sich im Januar 1972 an einer ersten Auswertung beteiligen.

Einige Predigerseminare werden in den katechetischen Kollegs am Kursus V (Konfirmandenunterricht) des Modells eines katechetischen Perikopen- und Themenplanes weiterarbeiten. In drei Konsultationen wurde diese Arbeit vorbereitet. Der Ausschuss hat sich mit der Koordinierung der katechetischen Ausbildung der Vikare, mit der katechetischen Ausbildung in den Predigerseminaren und mit der Förderung und Weiterbildung in katechetischen Fragen nach dem 2. Theologischen Examen befasst.

Diese Koordinierung ist in den kleineren Gliedkirchen schwierig. Sie verlangt auch von den Pastoralkollegs, dass eine engere Zusammenarbeit mit den vorangehenden katechetischen Ausbildungen geschieht.

Schwerpunktartig wird zur »Elternarbeit« gearbeitet. Dazu lagen zunächst Thesen vor. Mit Beteiligung von Vertretern der Gliedkirchen sollen praktikable Modelle erarbeitet werden. Dabei soll auf bereits vorliegendes Material zurückgegriffen werden.

Der Ausschuss hält die »Erziehung zum Frieden« für wichtig und wird dazu Verbindung mit dem Studienreferat für Friedensfragen halten.

Der FAK Kindergottesdienst hat sich im September 1971 konstituiert. Er wird an Grundsatz- und Einzelfragen des Kindergottesdienstes arbeiten und nach dem Zueinander von Kindergottesdienst und kirchlicher Unterweisung fragen.

Der FAK Kinderpflege wird sich nach seiner Konstituierung im September 1971 schwerpunktartig mit der Arbeit an Vorschulpflichtigen befassen.

4.2 Ausschuss »Kirchliche Jugendarbeit«

  • Vorsitzender: D. Braecklein

  • Stellvertretender Vorsitzende: [Name 3]

  • Referent: Mönch

  • 14 Mitglieder

Die kritische Bestandsaufnahme der bisherigen zentralen Aktivitäten in der Jugendarbeit wurde bis auf Einzelfragen abgeschlossen.

Die Notwendigkeit der Sachbereiche: Schülerarbeit, Arbeit auf dem Lande, Ökumenischer Jugenddienst (ÖJD), Mittelstelle für Werk und Feier wurde festgestellt; die vorgelegten Konzeptionen wurden überprüft und bestätigt.

Die Bildung von Facharbeiterkreisen wurde eingehend geprüft.

Für die Schülerarbeit wurde die Bildung eines FAK beschlossen. Von der Bildung weiterer FAK wurde zunächst abgesehen. Die bestehenden Arbeitsgruppen anderer Sachbereiche (z. B. Werk und Feier) arbeiten auf der Grundlage der vorgelegten Konzeption weiter. Für den Bereich »Arbeit auf dem Lande« werden Gespräche mit der Dorfkirchenarbeit und dem Gemeindeausschuss geführt. Es geht um eine sorgfältige Klärung der Aufgabenstellung und der Arbeitsteilung.

Der Ausschuss hat beschlossen, je einen Vertreter der Schülerarbeit, der Arbeit auf dem Lande, des Ökumenischen Jugenddienstes und der Mittelstelle für Werk und Feier künftig als mitarbeitende Gäste zu den Sitzungen des Ausschusses einzuladen.

Der Ausschuss ist dabei zu klären, in welcher Weise die Zuordnung der Jugendwerke – Burckhardthaus44 und Jungmännerwerk – zum Bund geschehen kann. Dabei sind die unterschiedlichen Strukturen und die Besonderheiten in der Arbeit der Werke zu berücksichtigen.

Die Klärung eines regelmäßigen Arbeitskontaktes mit der Gesamtarbeit der Evangelischen Studentengemeinden wurde in Gesprächen vorbereitet und steht vor dem Abschluss.

Die Kommunikationsgruppe Unterweisungsausschuss/Jugendausschuss hat sich konstituiert. Nach der Erörterung von Grundfragen wird demnächst die Möglichkeit einer Kooperation in einem Teilbereich geprüft.

Ein Arbeitskreis, der vorbereitende Arbeiten für einzelne Hefte der Zeitschrift »Christenlehre«45 übernimmt, wurde personell neu zusammengesetzt.

Für die Arbeit des Studienreferates wurde eine Grundkonzeption vorgelegt und akzeptiert. Aus technischen Gründen konnten manche Vorhaben noch nicht realisiert werden.

Mit der Konzeptionierung, Planung und Koordinierung der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern in der Jugendarbeit hat sich der Ausschuss ständig beschäftigt. Im Interesse einer gründlichen Analyse und einer langfristigen Planung beschloss er die Bildung eines Arbeitskreises für Aus- und Weiterbildung.

Der Ausschuss begleitet das in seinem Auftrag durchgeführte Qualifizierungsprogramm des Burckhardthauses und des Jungmännerwerkes für kirchliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit.

Für 1972 hat der Ausschuss beschlossen, auf seinen Sitzungen stärker an inhaltlichen Fragen zu arbeiten. Ein geschäftsführender Ausschuss soll die Sitzungen entlasten und dem Referenten bei den laufenden Geschäften zur Seite stehe.

Anstelle von Pfarrer Grüber wurde Pfarrer Hilmar Schmid (Berlin) in den Ausschuss berufen.

Im Frühjahr und Herbst fanden Mitarbeiterversammlungen statt, zu denen die verantwortlichen Mitarbeiter aller Landeskirchen und kirchlichen Jugendwerke eingeladen wurden. Außer einem umfassenden Informationsaustausch befasste sich die Versammlung eingehender mit einigen Aspekten kirchlicher Jugendarbeit (Bibelrüstzeiten, Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiter, Arbeit in den Großstädten). Dieses Gremium hat sich profiliert und den Willen zu verstärkter kritischer Zusammenarbeit mit dem Ausschuss bekundet.

Der Ausschuss war an der Bildung der »Arbeitsgemeinschaft christlicher Jugend in der DDR« beteiligt. Die Organe der Arbeitsgemeinschaft sind die Vertreterversammlung und der Ökumenische Jugendrat. Es geht darum, die bewährte Zusammenarbeit mit der Jugendarbeit der Freikirchen und der römisch-katholischen Kirche fortzusetzen.

4.3 Kommission für Ausbildung

  • Vorsitzender: Dr. Krusche

  • Stellvertretender Vorsitzende: Dr. Schulz

  • Sekretär: Lic. Wätzel

  • 16 Mitglieder

Die Kommission für Ausbildung ist auf dem Sektor der Pfarrer-Weiterbildung bisher am Weitesten gekommen. Ein erster Kursus mit 14 Teilnehmern über das Thema »Zukunft und Ethik« konnte vom 2. August bis 29. Oktober 1971 in Greifswald stattfinden. Seine Teilnehmer wurden zu Multiplikatoren qualifiziert.

Für die Arbeit an der Pfarrer-Weiterbildung wurde bei allen Gliedkirchen die Bildung von »Gliedkirchlichen Weiterbildungs-Beiräten« angeregt, auf Bundesebene ein FAK für Pfarrer-Weiterbildung erwirkt. Ihm obliegt die Vorbereitung entsprechender Kurse für die nächsten Jahre und die Beratung der gliedkirchlichen Weiterbildungs-Beiräte. Für 1972 steht ein Studienkursus in Naumburg, für 1973 ein entsprechender Kursus in Krummenhennersdorf in Aussicht.

Grundlage weiterer Planung bilden »Überlegungen zur Pfarrer-Weiterbildung«, die an alle Gliedkirchen übersandt wurden.

Für die Ausbildung der Theologen zwischen dem ersten und zweiten Examen sind noch nicht alle Bemühungen zum Ziel gekommen. Hinter den pragmatischen Schwierigkeiten steht als Ursache die unausgeglichene Vielfalt von theologischen Meinungen und die zum Teil sehr diffusen Auffassungen über das künftige Pfarrerbild.

Aufgrund der Empfehlungen, die von einer Untergruppe ausgearbeitet wurden, sind die Gliedkirchen sich darin einig, dass die Experimente zum Vikariat (Einzel-, Gruppen-, Spezialvikariat, Einzelmentoren, Mentorengruppen usw.), zum Predigerseminar (Block- und Phasen- bzw. Rollsystem) und zum 2. theologischen Examen (auseinandergezogenes Examen, neue Schwerpunktsetzung, anderes Gefüge der schriftlichen Arbeiten usw.) bis zum Jahre 1974 laufen sollen, mit ständigem Austausch von Plänen, Erfahrungen und Ergebnissen, ehe eine neue gesetzliche Festlegung geschehen kann.

Die Konferenz hat Auftrag erteilt, bis 1.3.1972 genaue Kriterien für verantwortliches Experimentieren auf diesem Sektor zu erarbeiten.

Für die vortheologischen Ausbildungsstätten wird der bereits beschrittene Weg aufeinander zu weitergegangen. Die Rektorenkonferenz hat sich nach dreimaligem Tagen zu einem Instrument kontinuierlicher Zusammenarbeit entwickelt. Die Arbeit der Fachschaften, eben erst in Gang gekommen, klärt die jeweiligen Fachprobleme und profiliert ihre Lehrprogramme. Eine vortheologische Ausbildungsstätte versucht, den Grund für einen zweiten Ausbildungsweg zum Pfarramt zu legen:

Ersatz der alten Sprachen durch moderne Fremdsprachen – Fernziel: Der Pfarrer mit Profilierung durch ökumenische Aufgaben.

Bei den Koordinierungsaufgaben steht das Bemühen um Verbindung katechetischer und gemeindehelferischer Dienst obenan (Festlegung der Ordnung für bereits im Dienst stehende Gemeindehelferinnen darf die Planung künftiger Kombinationen nicht beeinträchtigen).

Für die Aufgaben strukturgerechten Verhaltens im Dienst an der Gemeinde wird mit dem Ausschuss »Zeugnis und Gestalt der Gemeinde« für 1972 ein erster Spezialisierungskursus für Großstadtpfarrer organisiert. Kurse für Träger eines Leitungsdienstes bedürfen über erste Bemühungen hinaus weiterer Differenzierung und der sorgfältigen Auswahl von Vermittlern des Wissensgutes und der Arbeitsfunktionen.

Die Träger des kirchlichen Fernunterrichtes in den Gliedkirchen (Männerwerk, Burckhardthaus, Frauenarbeit und andere) haben vereinbart, gegenseitig Informationen und Arbeitsmaterial auszutauschen. Darüber hinaus soll eine gemeinsame Grundlage für die Erwachsenenbildung erarbeitet werden.

5.1 Rechtsausschuss

  • Vorsitzender: Dr. Johannes

  • Stellvertretender Vorsitzende: Kupas

  • Referent: Küntscher

  • 10 Mitglieder

Der FAK Pfarrerdienstrecht hat seine Arbeit aufgenommen. Nach einer Analyse der diesbezüglichen Kirchengesetze von EKU und VELK hat er sich mit den theologischen Grundsatzfragen befasst. Dazu vorgelegte Thesenreihen sollen zu einer theologischen Basis für ein künftiges gemeinsames Pfarrerdienstrecht zusammengearbeitet werden. Parallel dazu bemüht sich eine Arbeitsgruppe um eine Relationslehre für das Verhältnis des Pfarrers zu den anderen Diensten in der Gemeinde. Ferner wurden die pfarrerähnlichen Dienstordnungen (z. B. für Prediger und Pastorinnen) daraufhin geprüft, ob sie in das zu erarbeitende Dienstrecht mit einbezogen werden können.

Das Sekretariat hat den Vorentwurf einer gemeinsamen Arbeitsvertragsordnung für die »verfasste« Kirche sowie für »Innere Mission und Hilfswerk« angefertigt und den gliedkirchlichen Referenten zur Stellungnahme übersandt.

Der Rechtsausschuss hat der Konferenz »Bemerkungen zum Verfahren über eine kirchliche Regelung der Trennung von der Kirche« (Kirchenaustritte) zugeleitet. Die Konferenz hat einen kleinen Ausschuss eingesetzt, der die Bemerkungen überarbeiten soll.

Eine Kirchenrechtstag soll vom 3. bis 5. Mai 1972 in Berlin stattfinden. Als Teilnehmer wurden die Absolventen des ersten und zweiten Naumburger Förderungslehrganges, andere junge Juristen, sowie Theologen eingeladen.

Die Arbeitsgruppe Raumordnung bereitet eine Stellungnahme zur Raumordnungsfrage vor. Sie muss dabei den Zusammenhang von Raumordnung, gliedkirchlichen Strukturen und Bekenntnisfragen berücksichtigen, aber sich auch der offensichtlichen Behinderung des Dienstes durch ungünstige Raumordnung in einigen Gebieten stellen. Die Arbeitsgruppe prüft, inwieweit angesichts dieser komplexen Problemlage mittel- und langfristige Lösungen empfohlen werden können. Ein· Zwischenergebnis wird noch im 1. Halbjahr 1972 erwartet.

Eine Arbeitsgruppe hat den Entwurf einer »Ordnung für die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern im kirchlichen Verwaltungsdienst« (Verwaltungsausbildung) erarbeitet und den Gliedkirchen zur Stellungnahme übersandt. Gedacht wird an eine Verabschiedung der Ordnung durch die Konferenz in Form eines Angebotes an die Kirchen, die Ordnung zu übernehmen.

Der Ausschuss hat sich mit dem Entwurf einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Archivare und Bibliothekare beschäftigt.

Außerdem hatte sich der Rechtsausschuss mit Fragen des kirchlichen Dienstes im Zusammenhang mit der Verordnung über die Durchführung von Veranstaltungen vom 26.11.1970 (GBl. der DDR II, S. 6) zu befassen.

5.2 Ausschuss für Finanzen und Vermögen (Finanzausschuss)

  • Vorsitzender: Dr. Dörre

  • Stellvertretender Vorsitzende: Dr. Heimbold

  • Referent: Stolpe

  • 10 Mitglieder

Ab 1.1.1972 wird auf Anregung des Finanzausschusses von den Finanzreferenten der Gliedkirchen die Beihilfezahlung an überlandeskirchliche Aktivitäten gemeinsam geplant.

Unterstützungen erfolgen hier künftig nur noch nach klarer Rechnungslegung und Ausgabenplanung sowie unter Berücksichtigung der Voten der Sachausschüsse.

In Zusammenarbeit mit den Finanzreferenten und dem FAK Prognose des Gemeindeausschusses prüft der Finanzausschuss die Möglichkeiten einer Finanzprognose der Evangelischen Kirchen der DDR. Es soll versucht werden, eine Bestandsanalyse zu erstellen, die den Sachaufwand herausarbeitet, Trends verdeutlicht und Material für notwendige Entscheidungen gibt.

Der FAK Kirchensteuer hat sich in seiner Arbeit zunächst auf Überlegungen zum Charakter der Kirchensteuer und eine vereinfachte Steuertabelle konzentriert. Zu beiden Projekten wird im Jahre 1972 ein Ergebnis erwartet.

Gemeinsam mit dem Rechtsausschuss bereitet der Finanzausschuss unter Einbeziehung der Experten aus den Gliedkirchen eine Vorlage für gemeinsame Grundsätze der Gliedkirchen zu Fragen des kirchlichen Arbeitsvertragsrechtes vor.

Im Jahre 1971 wurde die Kooperation der kircheneigen bewirtschafteten Forstwirtschaft verbessert. Durch die Schaffung eines gemeinsamen Reparaturfonds wird die Planung und Unterstützung von Schwerpunktobjekten erleichtert.

Der Finanzausschuss hat eine verstärkte Kooperation der kircheneigen bewirtschafteten Landwirtschaftsbetriebe empfohlen und eine Konzeption zur Durchführung stärkerer rentabilitätssichernder Kooperationsmaßnahmen in Auftrag gegeben. Das Sekretariat hat entsprechende Vorbereitungen eingeleitet.

Weitere Arbeitsvorhaben des Finanzausschusses sind unter anderem Probleme des Bauwesens sowie das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen.

Berlin, den 8. Januar 1972 | gez. Borgmann

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    [ohne Datum]
    Information Nr. 79/72 über den Reiseverkehr zwischen der DDR und der Volksrepublik Polen und DDR – ČSSR

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    27. Januar 1972
    Information Nr. 76/72 über einen schweren ungesetzlichen Grenzdurchbruch DDR – BRD am 19. Januar 1972