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Transitvisa nach der 1. Periode des Transitabkommens

7. April 1972
Information Nr. 343/72 über die Beantragung und Erteilung von Transitvisa im wechselseitigen Transitverkehr zwischen der BRD und Westberlin nach der ersten Periode der zeitweiligen Inkraftsetzung des Transitabkommens zwischen der DDR und der BRD

[Faksimile von Bl. 18–23]

Nach der ersten Periode der zeitweiligen Inkraftsetzung des Transitabkommens1 zwischen der DDR und der BRD wurde am 6.4.1972 vom Grundsatz her das vorherige Antrags-, Genehmigungs- und Abfertigungsverfahren für den Transitverkehr wieder in Kraft gesetzt.2

Entsprechend der zentralen Orientierung wurden dabei bestimmte Vereinfachungen und Erleichterungen aus der zeitweiligen Inkraftsetzung des Transitabkommens beibehalten bzw. auf der Grundlage der bisherigen Praxis der Abfertigung des Transitverkehrs eingeführt.

Diese Vereinfachungen und Erleichterungen unterstützen die zügige und reibungslose Abfertigung des Transitverkehrs an den GÜST der DDR und kommen in bestimmtem Umfange auch den Vorstellungen der Transitreisenden und der führenden politischen Kreise der BRD und Westberlins entgegen.

Diese Vereinfachungen und Erleichterungen bestehen im Einzelnen darin:

  • Es wurde grundsätzlich das zur Geste des guten Willens eingeführte vereinfachte Transitvisum zur einmaligen Reise durch das Hoheitsgebiet der DDR (Anlage 1) beibehalten; wobei gleichzeitig entgegen der vorherigen Praxis die Ausfertigung des Transitvisums von den Passkontrollkräften selbst übernommen und auch auf die wiederholt beanstandete Einstempelung der Visa verzichtet wurde.

  • Als Antrag für eine Transitreise durch die DDR (Anlage 2), der vom Transitreisenden auszufüllen ist, wurde ein wesentlich vereinfachter Vordruck verwendet, der bereits seit der Einführung der Pass- und Visapflicht am 13.6.1968 bei Ausländern insgesamt und bei Bürgern der BRD und Westberlins (soweit eine Antragstellung bei den zuständigen Auslandsvertretungen der DDR erfolgte) zur Anwendung gelangt.

  • Die Vereinfachung besteht insbesondere im Verzicht auf das wesentlich kompliziertere Durchschreibeverfahren gegenüber dem vorher gültigen Antrag (Anlage 3) und in einer Vereinheitlichung der Anträge und der damit verbundenen schnelleren Abfertigung.

  • Der damit generell auch für Bürger der BRD und Westberlins zur Anwendung kommende Antrag (Anlage 2) enthält gegenüber dem vorherigen Vordruck (Anlage 3) nicht mehr die häufig beanstandeten Bezeichnungen »Bürger der Deutschen Bundesrepublik« (anstatt Bundesrepublik Deutschland) und »Bürger der selbstständigen politischen Einheit Westberlin« (anstatt Bürger Westberlins bzw. Personen mit ständigem Wohnsitz in Westberlin oder Berlin (West)).

  • Damit entfiel für die Bürger der BRD und Westberlins auch die Pflicht, durch die Kenntlichmachung auf der entsprechenden Spalte diese Begriffe mehr oder weniger anzuerkennen.

  • Der im gegenwärtig zur Anwendung kommenden Antragsformular verwendete Begriff »Staatsangehörigkeit« entspricht dagegen der internationalen Praxis und präjudiziert auch nicht die von den Bürgern der BRD und Westberlins zu treffenden Eintragungen. Der Begriff »Staatsangehörigkeit« wurde auch in den Anträgen für die Einreise der Westberliner Bürger in die DDR während der ersten Antragsperiode der Geste des guten Willens verwendet und hat zu keinerlei Beanstandungen geführt.

  • Die Spalten »Beruf« und »Reiseziel« wurden beibehalten, weil dies ebenfalls der internationalen Praxis entspricht und auch seit der Einführung der Pass- und Visapflicht zu keinen Beanstandungen geführt hat.

  • Die Beibehaltung des während der Geste des guten Willens zur Anwendung gekommenen Transitvisas für eine einmalige Transitreise und die generelle Einführung des Antrages (Anlage 2) auch für die Bürger der BRD und Westberlins hat, da sie gleichzeitig die Funktion einer Ein- und Ausreisekarte erfüllen, keine Verschlechterung der Bedingungen der Grenzpassage für die Einreisenden zur Folge. Die Möglichkeit der vorherigen Antragstellung und Erteilung von Transitvisa für zwei Reisen war bisher immer mit der nochmaligen Ausfüllung des Vordruckes mit Durchschrift bei der Ein- bzw. Wiedereinreise verbunden.

Die bisherige Abfertigung des wechselseitigen Transitverkehrs zwischen der BRD und Westberlin seit dem 6.4.1972 ist zügig und reibungslos verlaufen. Durch die beibehaltenen bzw. eingeführten Vereinfachungen und Erleichterungen wurde die schnellere und sichere Abfertigung wirksam unterstützt.

Die Mehrzahl der Bürger der BRD bzw. Westberlins hat selbstständig das generell eingeführte Antragsformular ausgefüllt und von sich aus, ohne besonders darauf hingewiesen worden zu sein, in die Spalte »Staatsangehörigkeit« den Vermerk »BRD« bzw. »Westberlin«, angebracht.

Von den anderen Personen wurde »Deutschland«, »deutsch« o. Ä. eingetragen. Den Hinweisen der Passkontrollkräfte, korrekte Bezeichnungen zu verwenden, kamen fast ausnahmslos alle Bürger der BRD bzw. Westberlins anstandslos nach. Nur in einzelnen Fällen wurde ein solcher Eintrag beanstandet, wobei jedoch in keinem Fall die Erteilung des Transitvisas verweigert und die Person zurückgewiesen wurde.

Gegenwärtig werden seitens der Passkontrollkräfte auch bei unkorrekten Bezeichnungen keine Hinweise mehr zur Veränderung gegeben. Alle Anträge werden mit der vom Antragsteller gewählten Bezeichnung angenommen und abgefertigt.

Als Anlage 4 wird als Muster eine weitere Variante eines Antragsvordrucks für die Erteilung von Transitvisa überreicht, indem entsprechend den Beanstandungen zu dem vor der Geste des guten Willens und dem gegenwärtig zur Anwendung kommenden Vordruck die Spalte »Staatsangehörigkeit«, korrigiert wurde.

  1. Zum nächsten Dokument Negative Erscheinungen unter Kulturschaffenden

    12. April 1972
    Information Nr. 188/72 über negative Erscheinungen unter Schriftstellern und Kulturschaffenden der DDR

  2. Zum vorherigen Dokument Entwicklung des Reise- und Transitverkehrs (29.3.–5.4.)

    7. April 1972
    Information Nr. 341/72 über die Abwicklung des Reise- und Besucherverkehrs Westberliner Bürger in die DDR und des Transitverkehrs von zivilen Personen und Gütern zwischen der BRD und Westberlin im Zeitraum vom 29. März bis 5. April 1972