Unbefugter Besitz von Sprengmitteln durch NVA-Angehörigen
24. April 1972
Information Nr. 298/72 über unbefugten Besitz und Weitergabe von Sprengmitteln durch einen Angehörigen der NVA
Am 24. März 1972, gegen 19.15 Uhr, übergab der Angehörige der NVA, Soldat [Name, Vorname], geboren: [Tag, Monat] 1947, wohnhaft: Reinsdorf, Kreis Artern, Stabskompanie der 9. Panzerdivision Eggesin, in Berlin-Lichtenberg, Siegfriedstraße, einem zehnjährigen Schüler einen Panzersprengkopf sowjetischer Herkunft, Kaliber 4,5 cm.
Der Schüler hatte dem [Name], der sich auf der Durchreise zu seinem Urlaubsort befand, den Weg zur Kinderklinik Lindenhof gewiesen.
Nach der infolge genannten Sachverhalts am 25. März 1972 auf dem Bahnhof Berlin-Lichtenberg durchgeführten Festnahme des [Name] durch die DVP, gab dieser auf Befragen an, den Sprengkopf als Versager auf dem Truppenübungsplatz gefunden und dem Schüler für die erwiesene Hilfe geschenkt zu haben. Ursprünglich habe er den Panzersprengkopf als Briefbeschwerer benutzen wollen.
Die Überprüfung durch den Munitionsbergungsbetrieb ergab, dass der Sprengkopf noch scharf war.
(Der Sprengkopf wurde durch den Munitionsbergungsbetrieb des PdVP Berlin sichergestellt.)
Der Soldat [Name] wurde seiner zuständigen Einheit zugeführt. Die weitere Untersuchung führt der zuständige Militärstaatsanwalt.