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Ungesetzliches Verlassen der DDR durch Fallschirmsportlerin

14. September 1972
Information Nr. 864/72 über das ungesetzliche Verlassen der DDR durch die Leistungssportlerin im Fallschirmsport der GST, [Name 1, Vorname]

Die Leistungssportlerin im Fallschirmsport der GST, Angehörige des GST-Fallschirm-Sportklubs Halle/Oybin, [Name 1, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1951, wohnhaft: Ebersbach, [Straße, Nr.], Nebenwohnung in Schlema, [Straße, Nr.], Beruf: Weberin, Tätigkeit: Studentin an der Fachschule für Angewandte Kunst Schneeberg, Fachrichtung Textilgestalter, ledig, Mitglied der SED, DSF, GST, FDJ und des FDGB, reiste als Mitglied einer Delegation Fallschirmsportler der DDR für die Zeit vom 7.9. bis 19.9.1972 zur Teilnahme an einem Vergleichskampf DDR – Frankreich nach Vichy/Frankreich.1

Es wurde bekannt, dass sich die [Name 1] in den Morgenstunden des 11.9.1972 unter Mitnahme ihres Passes und Handgepäcks von ihrer Delegation entfernte.

Obwohl bisher keinerlei Anhaltspunkte für den Verbleib der [Name 1] vorliegen, muss angenommen werden, dass sie die DDR ungesetzlich verlassen hat.

Die bisherigen Überprüfungen durch das MfS ergaben, dass bis zum Zeitpunkt der Mitteilung über das Verlassen der Mannschaft durch die [Name 1] keine Anhaltspunkte auf eine solche Absicht vorlagen. Sie weilte bereits im August 1972 zu den Weltmeisterschaften in den USA.2

Gegenwärtig wird überprüft, inwieweit Verbindungen zur [Name 2, Vorname], ehemalige Fallschirm-Leistungssportlerin des gleichen Klubs, aus dem aktiven Sport 1972 wegen aktiver Westverbindungen herausgelöst, bestanden. Die [Name 2] siedelte am 22.8.1972 offiziell in die BRD über.

Aus dem Persönlichkeitsbild der [Name 1] ist ersichtlich, dass sie einer Handwerkerfamilie entstammt. Ihr Vater ist selbstständiger Klempnermeister in [Ort].

Die [Name 1] legte 1969 die Facharbeiterprüfung als Weberin im VEB Textilkombinat Ebersbach ab. Ihre fachlichen Leistungen wurden als sehr gut eingeschätzt. Seit 1970 absolvierte die [Name 1] ein vierjähriges Studium an der Fachschule für Angewandte Kunst in Schneeberg. Ihre Leistungen wurden mit Ausgang des Studienjahres als befriedigend beurteilt.

Die bisherigen Feststellungen ergaben weiter, dass die [Name 1] in ihrer gesellschaftlichen Tätigkeit und Haltung als aktiv und gründlich eingeschätzt wurde.

Als Mitglied der SED soll sie vor dem Studentenkollektiv parteilich und kritisch aufgetreten sein.

Die Ermittlungen zur allseitigen Aufklärung der Ursachen, Motive und begünstigenden Bedingungen des ungesetzlichen Verlassens der DDR durch die [Name 1] werden fortgesetzt.

  1. Zum nächsten Dokument Vorkommnis mit Angehörigen der Sowjetarmee, Kreis Lübben

    20. September 1972
    Information Nr. 873/72 über ein Vorkommnis mit Angehörigen der Sowjetarmee, Garnison Wünsdorf, am 17. September 1972 im Kreis Lübben, [Bezirk] Cottbus

  2. Zum vorherigen Dokument Beratung und Beschlussfassung des Sekretariats des ZK

    13. September 1972
    Über die Beratung und Beschlussfassung des Sekretariats des ZK der SED [Bericht K 1/34]