Verletzung von DDR-Bürgern bei sowjetischen Schießübungen
14. April 1972
Information Nr. 359/72 über Schussverletzungen bei zwei DDR-Bürgern durch Übungsschießen einer sowjetischen Einheit im Bezirk Leipzig am 12. und 13. April 1972
Am 12.4.1972 gegen 14.14 Uhr wurde am Ortsausgang von Lüptitz, [Kreis] Wurzen, Bezirk Leipzig die Kramer, Elfriede, geboren am [Tag, Monat]1909, wohnhaft: Großzschepa Nr. 27, Rentnerin, durch einen Schuss am linken Oberschenkel verletzt. Die Kramer befand sich auf der Straße nach Großzschepa, die ca. 75 m am Schießplatz vorbeiführt und für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist.
Am 13.4.1972 gegen 14.30 Uhr wurde auf dem Hof eines ca. 100 m vom Schießgelände entfernt stehenden Wohngrundstückes die [Name, Vorname ], geboren am [Tag, Monat] 1959, wohnhaft: Lüptitz, [Straße, Nr.], Schülerin, durch ein Geschoss am linken Fußknöchel verletzt.
Beide Personen mussten in das Kreiskrankenhaus Wurzen eingeliefert werden. Komplikationen sind bei den Verletzten nach Angaben der Ärzte nicht zu erwarten.
In beiden Fällen ergaben die Untersuchungen, dass die Projektile aus Maschinenpistolen vom Typ »Kalaschnikow« abgefeuert worden waren.
Zu den genannten Zeitpunkten führten sowjetische Einheiten auf dem Schießgelände Gefechtsschießen durch.
Durch die Lage und Beschaffenheit des Schießgeländes (unmittelbar vorbeiführende Straßen, angrenzende Ortschaften; Nichtvorhandensein ausreichender Schutzzonen usw.) kommt es trotz Absperrmaßnahmen während der Schießübungen zu laufenden Einschlägen von Projektilen an Gebäuden und Straßen, die außerhalb dieser Zone liegen.
Diese Situation hat bereits zu mehreren Eingaben an staatliche Organe der DDR (in einem Fall im Jahre 1971 direkt an die Botschaft der UdSSR in der DDR) geführt.