Verpuffung in der Karbidfabrik des VEB Chemische Werke Buna
25. Januar 1972
Information Nr. 71/72 über eine Verpuffung in der Karbidfabrik des VEB Chemische Werke Buna, Bezirk Halle am 18. Januar 1972
Am 18.1.1972, gegen 07.20 Uhr, kam es im Bereich des Deckraumes des Karbidofens 2 der Karbidfabrik des VEB Chemische Werke Buna zu einer Verpuffung.
Dabei erlitten zehn Beschäftigte, darunter fünf polnische Staatsbürger, Verbrennungen bzw. Verätzungen.
Acht dieser Personen konnten nach ambulanter Behandlung entlassen werden, während die polnischen Staatsbürger [Name 1, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1929 und [Name 2, Vorname] geboren [Tag, Monat] 1947, die an den Händen sowie im Gesicht neben Verätzungen auch Verbrennungen zweiten Grades davontrugen, stationär behandelt werden. (Es besteht keine Lebensgefahr.)
Nach bisherigen Einschätzungen trat durch Beschädigung der Abdeckhauben und der Elektroden des Karbidofens Sachschaden in Höhe von ca. 70 000 M ein.
Der Produktionsausfall beläuft sich auf einen Wert von ca. 900 000 M.
Die vom MfS gemeinsam mit der DVP und entsprechenden Fachexperten geführten Untersuchungen ergaben Folgendes:
In den Nachmittagsstunden des 17.1.1972 trat am Karbidofen 2 ein stärkerer Wassereinbruch auf, der jedoch durch die Abschieberung eines defekten Trichters ohne Auswirkungen auf die laufende Produktion beseitigt wurde.
Ca. 30 Minuten später kam es durch einen anderen undichten Trichter zu einer gleichen Erscheinung, wobei jedoch der Flammenbogen einer Elektrode des Ofens abriss. Daraufhin wurde der Ofen abgefahren und auch dieser Trichter abgeschiebert.
Um den Ofen nach dem Wassereinbruch auszutrocknen, wurde er 40 Minuten lang mit 20 Megawatt belastet. (Die normale Belastung während der Produktion beträgt 40 MW.)
Am 17.1.1972, gegen 21.00 Uhr, wurde der Ofen wieder angefahren und am 18.1.1972, gegen 7.00 Uhr, erstmals wieder abgestochen. Dabei trat eine Verpuffung ein.
Als Ursache der Verpuffung wurden Wassernester in den Randzonen des Ofens ermittelt, die während des Trocknungsprozesses nicht ausgetrocknet waren und beim Abstich des Ofens Knallgas bildeten.
Ein Verstoß gegen die Betriebsvorschriften liegt nicht vor.
Bei den aufgetretenen Undichtigkeiten an den Trichtern handelt es sich um normale Verschleißerscheinungen.
Der Ofen wird deshalb am 7.2.1972 planmäßig außer Betrieb genommen und rekonstruiert.