Vorbereitung der 1. Pastoralsynode der katholischen Kirche
26. Juli 1972
Information Nr. 686/72 über Aktivitäten der katholischen Kirche der DDR zur Vorbereitung der 1. Pastoralsynode der katholischen Kirche der DDR im Frühjahr 1973
Dem MfS wurden intern eine Reihe Einzelheiten über Aktivitäten der katholischen Kirche der DDR zur Vorbereitung der 1. Pastoralsynode1 bekannt.
Danach soll die 1. Pastoralsynode (kirchliche Vollversammlung und erste gemeinsame Synode aller Jurisdiktionsbezirke/Diözesen bzw. Kommissariate) im Frühjahr 1973 in der Dresdener Hofkirche (linkes Seitenschiff) stattfinden.
Die zweite Vollversammlung der Synode ist für Herbst 1973 geplant.
Für die im Frühjahr 1973 geplante 1. Pastoralsynode wurde von der Berliner Ordinarienkonferenz (in der alle katholischen Bischöfe der DDR vereinigt sind) eine tendenziöse kirchenpolitische Konzeption entwickelt. Für die katholische Kirche beinhaltet sie ein umfassendes, differenziertes und langfristiges Programm. In der Öffentlichkeit wird als Ziel der Pastoralsynode propagiert, dass die katholische Kirche die Aussagen und Forderungen des II. Vatikanischen Konzils fruchtbar machen wolle und nachkonzile Fragen zu klären beabsichtigt.
Der kirchenpolitische Teil dieser Konzeption gibt darüber Aufschluss, wie die reaktionären Kräfte der katholischen Kirche der weiteren gesellschaftlichen Entwicklung der DDR begegnen wollen, ohne eine offene Frontstellung gegen die Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED2 sichtbar werden zu lassen.
Diese Konzeption war in der ersten Etappe der Vorbereitung der Pastoralsynode Gegenstand einer von der Kirchenleitung und dem Klerus gelenkten breiten Diskussion in den Kirchengemeinden mit dem Ziel, eine »demokratische« Legitimation zu erhalten.
Mit dieser erstmals von der katholischen Kirche praktizierten Methode soll dem sozialistischen Staat ein einheitliches, geschlossenes Denken und Handeln der katholischen Kirche, des Klerus und der Gläubigen demonstriert werden.
Den Vorsitz der 1. Pastoralsynode wird der Vorsitzende der Ordinarienkonferenz der DDR und Bischof von Berlin, Kardinal Alfred Bengsch3 führen.
Zum Sekretär der Pastoralsynode wurde Pfarrer Dieter Grande4/Dresden und zu seinem Stellvertreter Klaus Milde5/Dresden (katholischer Laie) ernannt.
Für die organisatorische Vorbereitung und Durchführung der 1. Pastoralsynode der katholischen Kirche in der DDR wurde eine »Zentrale Arbeitsstelle« Sitz: Dresden, Hübnerstraße 4, Tel.: 47 33 68, eingerichtet.
Leiter dieser »Zentralen Arbeitsstelle« ist Pfarrer Dieter Grande/Dresden. Sein Stellvertreter ist Klaus Milde/Dresden.
In der »Zentralen Arbeitsstelle« ist für die innerkirchliche Information über die Pastoralsynode eine Redaktionsgruppe, bestehend aus Domkapitular Georg Ahne6/Meißen, Pfarrer Franz-Georg Friemel7/Görlitz und Pfarrer Dieter Grande/Dresden, verantwortlich.
Informationen an Publikationsorgane der DDR sollen durch Prälat Otto Gross8/Berlin weitergeleitet werden.
Für die Vorbereitung der Synode wurde außerdem eine »Zentrale Arbeitsgruppe«, bestehend aus 18 Mitgliedern (Priestern und Laien), gebildet. Die »Zentrale Arbeitsgruppe« ist tätig bis zur konstituierenden Vollversammlung der Pastoralsynode.
Daneben bestehen in allen Jurisdiktionsbezirken (Diözesen und Kommissariate) »Diözesan-Arbeitsgruppen«, die durch Wahl seitens der Priester- und Laienräte bzw. entsprechender Gremien gebildet wurden. Diese Diözesan-Arbeitsgruppen sollen die Arbeit in den Gruppen, Gemeinden und Dekanaten anregen und zugleich die »pastoralen Veranstaltungen« auf Diözesanebene vorbereiten.
Die »Zentrale Arbeitsgruppe« setzt sich zusammen aus den gewählten Mitgliedern der »Diözesan-Arbeitsgruppen« (Priester und Laien) und unterstützt bzw. koordiniert die Arbeit dieser Arbeitsgruppen und bereitet die konstituierende Vollversammlung der Pastoralsynode vor.
An den Sitzungen der »Zentralen Arbeitsgruppe« nehmen Monsignore Paul Dissemond9/Berlin als Sekretär der Berliner Ordinarienkonferenz sowie Pfarrer Dieter Grande/Dresden als Leiter der »Zentralen Arbeitsstelle« ohne Stimmrecht teil.
Um die Vorbereitungsarbeiten für die Pastoralsynode zwischen der Ordinarienkonferenz, der »Zentralen Arbeitsgruppen« und der »Zentralen Arbeitsstellen« zu koordinieren, wurde ein »Vorläufiges Leitungsgremium« gebildet. Es setzt sich zusammen aus einem Mitglied der Ordinarienkonferenz (Bischof Gerhard Schaffran10/Meißen), seinem bevollmächtigten Vertreter (Weihbischof Bernhard Huhn11/Görlitz), einem gewählten Mitglied der »Zentralen Arbeitsgruppe«, einem bevollmächtigten Vertreter dieses Mitgliedes und dem Leiter der »Zentralen Arbeitsstelle« (Pfarrer Dieter Grande/Dresden).
Dieses Gremium ist befugt, die anfallenden Entscheidungen zur Vorbereitung der Pastoralsynode zu treffen.
Durch die »Zentrale Arbeitsgruppe« wurden zwei Kommissionen, Kommission I (verantwortlich für die Ausarbeitung eines Statuts und der Geschäftsordnung für die Synode), Kommission II (verantwortlich für die Ausarbeitung einer Wahlordnung), (personelle Zusammensetzung der Kommissionen siehe Anlage 1) und sieben Fachkommissionen gebildet.
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Fachgruppe I – Verkündigung des Glaubens und Glaubensvollzug
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Fachgruppe II – Gebet und gottesdienstliches Leben
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Fachgruppe III – Ehe und Familie
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Fachgruppe IV – Diakonie und Gemeinde
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Fachgruppe V – Apostolat und Weltdienst
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Fachgruppe VI – Ordnungen und Dienste
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Fachgruppe VII – Ökumene
(personelle Zusammensetzung der Fachgruppen siehe Anlage 2)
Diese Fachgruppen hatten die Aufgabe, auf der Grundlage von Eingaben aus den Gemeinden in der DDR zu den verschiedenen Themenkomplexen sogenannte Vorpapiere zu erarbeiten.
Mit der Fertigstellung der Vorpapiere am 15.2.1972 stellten diese Fachgruppen ihre Tätigkeit ein.
Der siebte Entwurf für das Statut und die Wahlordnung ist am 7.3.1972 vom Vatikan und am 2.4.1972 von der Ordinarienkonferenz der DDR gebilligt und in Kraft gesetzt worden.
Die Wahlordnung sieht u. a. vor:
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Jedes Gemeindemitglied kann beim Pfarrgemeinderat Personen als mögliche Kandidaten für das Amt eines Synodalen vorschlagen.
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Jeder Pfarrgemeinderat ermittelt durch Wahl aufgrund aller eingegangenen Vorschläge je nach Größe der Gemeinde drei bis vier Kandidaten und reicht diesen Vorschlag an eine gemeinsame Konferenz des Dekanatspriesterkonvents und des Dekanatsrates weiter. Diese Konferenz ermittelt aus den Vorschlägen der Gemeinden durch Wahl eines sogenannten Dreiervorschlag (ein Priester, eine Frau, ein männlicher Laie).
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Ein Kandidat davon muss jünger als 35 Jahre sein.
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Wahlberechtigt und wählbar sind alle Kandidaten, die so ermittelt wurden und deren Namen auf der Kandidatenliste stehen. Anfang Juli 1972 wurde diese Liste in jedem Jurisdiktionsbezirk veröffentlicht.
Entsprechend dem Statut der Synode ist vorgesehen, die Zahl der Synodalen auf 150 zu begrenzen. Davon entfallen auf die Jurisdiktionsbezirke
Berlin | 17 Synodale | (acht Priester, neun Laien, davon mindestens vier Frauen) |
Erfurt | 20 Synodale | (neun Priester, elf Laien, davon mindestens fünf Frauen) |
Görlitz | sieben Synodale | (vier Priester, drei Laien, davon mindestens eine Frau) |
Magdeburg | 22 Synodale | (elf Priester, elf Laien, davon mindestens fünf Frauen) |
Meiningen | drei Synodale | (ein Priester, zwei Laien, davon mindestens eine Frau) |
Meißen | 22 Synodale | (elf Priester, elf Laien, davon mindestens fünf Frauen) |
Schwerin | zehn Synodale | (fünf Priester, fünf Laien, davon mindestens zwei Frauen). |
18 Synodale werden von überdiözesanen Gremien (z. B. Erwachsenen-, Akademiker-, Studenten-, Jugend-Seelsorge, Caritas, Priesterseminare u. a.) benannt. Die restlichen Synodalen werden von der Ordinarienkonferenz berufen.
Die von den sieben Fachgruppen erarbeiteten »Vorpapiere« wurden inzwischen den Gemeinden und Dekanaten zur Diskussion, Stellungnahme und Abstimmung zugeleitet.
Den Gemeinden ist es möglich, auf den von etwa September bis November 1972 in den einzelnen Jurisdiktionsbezirken durchzuführenden Diskussionen und zentralen »pastoralen Veranstaltungen« die Streichung von Themen vorzuschlagen, deren Behandlung auf der Synode ihrer Meinung nach nicht notwendig oder wünschenswert ist, bzw. Ergänzungs- und Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Alle Gruppen und Gemeinden hätten damit die Möglichkeit, auf das Arbeitsprogramm der Pastoralsynode Einfluss zu nehmen.
In die von den Fachgruppen erarbeiteten »Vorpapiere« sind insgesamt über 3 000 verschiedene Sachanliegen einbezogen worden. Von den Fachgruppen sind aufgrund der eingegangenen Eingaben sogenannte Themenkataloge zusammengestellt worden, die die Grundlage für die gesamte Synodenarbeit bilden sollen. Zusätzlich zu den eingegangenen Themenvorschlägen aus den Gruppen und Gemeinden sind durch die Fachgruppen eigene Themenvorschläge unterbreitet worden, die ihrer Meinung nach auf der Synode behandelt werden sollten.
Hierzu gehört der Komplex »Gedanken zur Situation«.
Die Gemeinden sind darauf hingewiesen worden, dass es den Fachgruppen nicht möglich war, hier alle Gesichtspunkte zu erfassen. Dieser Komplex soll durch die Gemeinden besonders kritisch geprüft werden, um »eine Fehlbeurteilung unserer Situation« zu vermeiden.
Die von der jeweiligen Fachgruppe nicht akzeptierten Eingaben sind mit stichwortartigen Begründungen gesondert aufgeführt. Hierzu gehört auch der Vorschlag, das Problem der Trennung der katholischen Kirche in der DDR von der in der BRD als Thema aufzunehmen. Dieser Vorschlag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass dafür der Vatikan zuständig sei.
Die von den Fachgruppen ausgewählten Themenvorschläge, die von der Pastoralsynode unbedingt behandelt werden sollten, werden besonders hervorgehoben. Es sind dies z. B. im Komplex Apostolat und Weltdienst:
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die Klärung des Verhältnisses von Kirche und sozialistischem Staat;
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das Engagement des Christen in der sozialistischen Gesellschaft;
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der Friedensdienst der Kirche;
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die Veränderung der Rolle der Frau in der Gesellschaft;
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Erarbeitung und Realisierung eines christlichen Arbeitsethos;
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die Jugendweihe.12
Von den Fachgruppen wurde empfohlen, bei der Diskussion der »Vorpapiere« mit einer großen Breitenwirkung zu arbeiten.
In den kleineren Gemeinden soll jedes »Vorpapier« wenigstens von einer Gruppe oder einem Hauskreis beraten werden. In größeren Gemeinden sollen entsprechend größere Gruppen diese »Vorpapiere« beraten; die Ergebnisse der Beratungen sollen der gesamten Gemeinde durch den Pfarrgemeinderat bekannt gegeben werden.
Auch Einzelpersonen können die »Vorpapiere« durcharbeiten und den beigegebenen Frageraster beantworten.
In Vorbereitung der zentralen »Pastoralen Veranstaltungen« im Herbst 1972 sollen die Ergebnisse der Diskussion der Vorpapiere aus den Gemeinden und Dekanaten zusammengefasst und daraus ein Vorschlag des jeweiligen Jurisdiktionsbezirkes erarbeitet werden.
Bisher sind folgende Termine für diese diözesanen Diskussionen und zentralen »pastoralen Veranstaltungen« bekannt:
Jurisdiktionsbezirk Berlin
Die Vorbereitung der zentralen »Pastoralen Veranstaltung« erfolgt durch sieben Diözesan-Arbeitsgruppen.
Die Beratung der »Vorpapiere« im Rahmen der zentralen »Pastoralen Veranstaltung« findet an drei Wochenenden statt: 23./24.9.1972, 21./22.10.1972 und 18./19.11.1972.
Den Abschluss bildet die Wahl der Synodalen für die Diözese Berlin.
Jurisdiktionsbezirk Görlitz
Die Vorbereitung der zentralen »Pastoralen Veranstaltung« mit Diskussion der »Vorpapiere« erfolgt in den Gemeinden, Dekanaten und diözesanen Fachgruppen. Die Fachgruppen kommen im September 1972 zu einer ersten Arbeitstagung zusammen. Eine zusammenfassende Auswertung erfolgt durch die Fachgruppen Ende Oktober 1972.
Im November 1972 finden gleichzeitig an den drei diözesanen Schwerpunkten Cottbus, Görlitz und Senftenberg weitere Beratungen der »Vorpapiere« statt.
Die Ergebnisse der Beratungen dieser drei regionalen Veranstaltungen werden auf der zentralen »pastoralen Veranstaltung« Ende November 1972 in Görlitz zur Endabstimmung gebracht. Abschließend erfolgt auf dieser Veranstaltung die Wahl der Synodalen.
Jurisdiktionsbezirk Magdeburg
Erste Beratungen erfolgen im Rahmen diözesaner Fachgruppen an drei noch nicht bekannten Wochenenden. Diese Beratungen werden in den drei diözesanen Schwerpunkten Magdeburg, Halle und Halberstadt (oder Stendal) durchgeführt.
Anschließend erfolgt die zentrale »Pastorale Veranstaltung« mit der Wahl der Synodalen. Der Termin für diese Veranstaltung ist noch nicht bekannt.
Jurisdiktionsbezirk Meissen
Erste Diskussionen der »Vorpapiere« erfolgen auf Gemeinde und Dekanatsebene.
In der Zeit vom 6.5. bis 17.6.1972 fanden im Bistum an fünf Orten (Dresden, Leipzig, Karl-Marx-Stadt,13 Gera und Bautzen) regionale Veranstaltungen zur Beratung der Papiere statt.
In acht Fachgruppen erfolgt die weitere Vorbereitung des Materials. Eine erste zentrale »Pastorale Veranstaltung« wird vom 15. bis 17.9.1972 in Dresden stattfinden. Auf dieser Veranstaltung erfolgt auch die Wahl der Synodalen.
Eine zweite zentrale Veranstaltung findet vom 6. bis 8.10.1972 in Dresden mit Gästen aus den Dekanaten statt. Dort werden die Ergebnisse der Beratungen zur Abstimmung gebracht und die gewählten Synodalen vorgestellt.
Das Ergebnis der Beratungen und Abstimmungen in den diözesanen Veranstaltungen im Herbst 1972 bildet die Grundlage für die Beratung der konstituierenden Sitzung der Pastoralsynode.
Auf der konstituierenden Sitzung der Pastoralsynode wird das Arbeitsprogramm der Synode beschlossen, für dessen Ausführung neue Fachkommissionen gebildet werden. Die Ausarbeitungen dieser neuen Fachkommissionen werden wieder allen Gemeinden zur Sachdiskussion übergeben, um dann auf der Synode beschlossen zu werden.
Mit den »Vorpapieren« zur Pastoralsynode der katholischen Kirche in der DDR wurde ein langfristiges Programm für die Tätigkeit des katholischen Klerus und der katholischen Gemeinden in der DDR vorgelegt.
In den »Vorpapieren« wird davon ausgegangen, dass die katholische Kirche in der DDR ein »Modell der Freiheit« sei und in unserem Staat die Aufgabe habe, den »Menschen zum vollen Menschsein« zu führen.
(Zu diesem Zweck wird die Bildung einer »Fachgruppe zur zeitmäßigen Auseinandersetzung mit dem Marxismus« angeregt.)
Ziel der programmatischen Vorstellungen ist es u. a., den kirchlichen Einfluss zu festigen.
Dabei gehen die Verfasser offensichtlich davon aus, dass es zur Realisierung der gestellten Aufgaben erforderlich ist, die Aktivität der Bürger katholischen Glaubens im Sinne der ausgearbeiteten Konzeption wesentlich zu erhöhen. Diese Aktivierung der Katholiken in den Kirchengemeinden soll bereits im Rahmen der Vorbereitung der Synode mit der Diskussion um den Inhalt der »Vorpapiere« beginnen.
Zur Einschätzung der Situation der katholischen Kirche in der DDR und zu den Aufgaben, die sich die katholische Kirche für ihre zukünftige Arbeit in der DDR stellt, heißt es in den »Vorpapieren« u. a.:
Fachgruppe I
(Verkündigung des Glaubens und Glaubensvollzug)
»… Unser Raum ist gekennzeichnet durch die sozialistische Industriegesellschaft, der durch eine situationsgerechte Verkündigung aufgezeigt werden müsste, dass das Evangelium dem tiefsten Verlangen des Menschen auch dieser Gesellschaftsordnung entspricht. Wenn das gelingt, wird sich auch mehr und mehr eine Sicherheit einstellen, wie sich in unserer Umgebung der Glaube realisieren lässt …
… Wir leben in einer sozialistischen Gesellschaft. Die Verkündigung muss deshalb stärker als bisher die Denkweise und die Sprache des Marxismus sowie die Fragen, die er aufwirft, berücksichtigen …«
Auf dieser Grundlage wurde in den Eingaben gefordert, die kirchliche Bildungsarbeit zu verstärken, ein theologisches Fernstudium auszubauen, die innerkirchliche Information zu intensivieren und die Mitarbeit der Laien in allen Fragen zu stärken.
Weiter wurde gefordert, das kirchliche Angebot an Presseerzeugnissen zu erweitern und zu versuchen, die katholische Rundfunkarbeit auch auf das Programm des Deutschen Fernsehfunks auszudehnen. Hierzu heißt es wörtlich:
»…Beantragung von Sendezeiten, Prüfung der Möglichkeit kritischer Stellung und Einflussnahme. – Erziehung zum richtigen Gebrauch der Massenmedien …«
Fachgruppe II
(Gebet und gottesdienstliches Leben)
»… Gegenüber der Erwartung einer immanenten Heilverwirklichung ist der Blick zu schärfen für die christliche Hoffnung auf die Welt- und Menschheitsvollendung in Christus.
Das christliche Leben auf Hoffnung hin und die Mitverwirklichung des Heiles durch uns ist in Gefahr, von den Ideologien unserer Zeit beeinflusst zu werden …
Der dialektische Materialismus lehrt die Selbstbefreiung des Menschen. Das wirkt sich besonders auf das Verständnis von Sünde und Buße aus. Nicht zuletzt verführt auch die gesetzliche Trennung von Staat und Kirche, die zwar Kultfreiheit gewährt, den Christen wieder dazu, Gottes- und Weltdienst zu trennen …«
Auf dieser Grundlage wurde in den Eingaben u. a. gefordert, die Gottesdienste konkreter und effektiver zu gestalten, in der Verkündigung mehr Gewissensbildung durchzuführen u. a.
Fachgruppe III
(Ehe und Familie)
»… Die Situation von Ehe und Familie in der modernen sozialistischen Umwelt ist dadurch gekennzeichnet, dass einerseits durch Verfassung und Familiengesetzbuch die Würde und die grundlegenden Rechte von Ehe und Familie gewahrt und besonders geschützt werden, dass aber andererseits gerade die christliche Familie sowohl hinsichtlich ihres Selbstverständnisses als auch hinsichtlich der christlichen Erziehung der Kinder großen Belastungen ausgesetzt ist …
Heute bestehen besondere Gefahren für die Familie in der Zersplitterung durch Berufstätigkeit der einzelnen Familienmitglieder und in dem dauernden atheistischen Einfluss vom Kindergarten an bis in das berufliche und öffentliche Leben des einzelnen …
… Der missionarische Auftrag liegt in der Verantwortung für das Zustandekommen christlicher Ehen und in der Stärkung der christlichen Gemeinschaft …«
In den Eingaben gab es u. a. solche Vorschläge, wie die Einrichtung kirchlicher Ehevermittlungen in allen Bistümern der DDR, den Beistand für Familien bei gesellschaftlichen und weltanschaulichen Schwierigkeiten durch die Katholische Kirche u. a.
Es gab auch Vorschläge, Erziehungshilfen für die Eltern auszuarbeiten, die Sexualerziehung zu intensivieren und eine Eheberatung einzuführen.
Fachgruppe IV
(Diakonie und Gemeinde)
»… Mit dem Rückgang der Ordensberufe wird die Gemeinde wieder stärker diakonisch gefordert …
… Trotz großer Hochschätzung kirchlicher Caritasarbeit im öffentlichen Leben herrscht im innerkirchlichen Raum eine gewisse Skepsis ihr gegenüber. Die Gemeindecaritas scheint im Klima der Nachkriegszeit steckengeblieben zu sein und entsprechende Vorurteile haften ihr an …
… Die Kirche in der DDR lebt wie fast überall in der Diaspora. Die Diasporasituation zeigt sich allerdings unterschiedlich in den Groß-, Mittel- und Kleinstädten und in den Landgebieten. Die Strukturen der Gemeinden müssten darum so groß und so klein sein, dass sie lebendige Bruderschaft ermöglichen und erwecken …
Die Situation der Diaspora verbindet uns mit den evangelischen Christen. Sie muss uns bereit machen zu offenem Gespräch und gemeinsamen Tun, damit allen Menschen das Antlitz des einen Herrn Jesus Christus aufleuchtet … Die Kirche soll ihren Dienst und die Verkündigung ihrer Botschaft so ausrichten, dass sie glaubwürdig ist …
Jede Gemeinde muss offen sein für Fragende und Suchende. Lebendige und christliche Gemeinde bedeutet Hinwendung zur Welt und zum Ganzen des Lebens …«
In den Eingaben zu den »Vorpapieren« wurde u. a. erwähnt, dass der Wert des Menschen in unserer Gesellschaft vornehmlich nach seinen Leistungen bemessen werde. Die Kirche solle sich deshalb besonders für leistungsschwache Menschen, für Kranke, Alte, Gefährdete und schuldig gewordene einsetzen, die oft »an den Rand der Gesellschaft gedrängt« seien. Es wurde vorgeschlagen, auf der Grundlage einer sachlichen Situationsanalyse einen Kräftebedarfsplan für einen längeren Zeitraum zu erarbeiten und pastorale Modelle für industrielle Ballungsgebiete, für Großräume u. Ä. zu entwickeln. In Neubaugebieten sollen rechtzeitig Geistliche zur Betreuung der Gläubigen eingesetzt werden. Die Hausbesuche sollen intensiviert werden. Es ist vorgesehen, Personalgemeinden für besondere gesellschaftliche Gruppen kirchlich anzuerkennen.
Fachgruppe V
(Apostolat und Weltdienst)
In diesem »Vorpapier« wird ausdrücklich festgestellt:
»Die Kirche und der einzelne katholische Christ leben in einer säkularisierten Gesellschaft.
Der sozialistische Staat mit seiner Festlegung auf eine atheistische Weltanschauung versucht, einen weitgehenden Einfluss auf den Einzelnen auszuüben.
Die Kirche und der einzelne katholische Christ leben unter Christen anderer Konfessionen in der Diaspora und stehen mit ihnen einer großen Mehrheit von Andersdenkenden gegenüber.«
In dem »Vorpapier« heißt es weiter:
»… Ausgesprochenes Ziel des sozialistischen Staates ist die Festigung der sozialistischen Gesellschaft …
Die grundsätzliche Festlegung des Staates auf eine atheistische Weltanschauung wirkt sich in vielen Bereichen aus, besonders im Bildungswesen und in der Kultur.
Auf diese Weise kommen viele Christen in Gewissensnöte und zusätzliche Schwierigkeiten. Das Fortbestehen der Kirche unter den Bedingungen der sozialistischen Gesellschaft erfordert von der Kirche ein realistisches Denken und eine geistige Aufarbeitung der sozialistischen Gesellschaftslehre, um dadurch auch die Gläubigen für diese Situation zu rüsten. So sehr die Christen der Festlegung auf eine atheistische Weltanschauung widersprechen müssen, suchen sie doch bei der Verwirklichung des Humanum mitzuwirken …
In den letzten Jahren suchen immer mehr Christen den Kontakt und das Gespräch mit ihren christlichen Brüdern anderer Konfessionen … Die Notwendigkeit der gemeinsamen Aktion wird deutlich empfunden …«
Die Fachgruppe V schlägt in dem »Vorpapier« weiter vor, auf der Pastoralsynode u. a. solche Fragen wie den praktischen Einsatz, durch den die Kirche ihre Glaubwürdigkeit beweisen muss, zu behandeln. Die Ausarbeitung sieht vor, dass sich die Kirche für »Freiheit«, »Gerechtigkeit« und Frieden einsetzen muss. Unter dem Stichwort »Klärung des Verhältnisses von Kirche und sozialistischem Staat« hat die Fachgruppe V Folgendes wörtlich niedergelegt:
»Ausgangspunkt ist die einhellige Überzeugung vom Weltauftrag des Christen. Es ist notwendig, ihn in der konkreten Gesellschaft zu leisten.
Die Kirche hat in jedem Staatswesen ihren spezifischen Auftrag zu erfüllen. Dabei muss sie jede Gesellschaftsordnung als vorläufig betrachten, da sie vom Evangelium her auf die künftige endzeitliche Gemeinschaft ausgerichtet ist.
Die Kirche kann nicht Ja sagen zur weltanschaulichen Grundlage des Staates DDR und zu jeder sich daraus ergebenden staatlichen Maßnahme.
Von vielen wird als Hilfe für die Entscheidung der Christen von der offiziellen Kirche eine Klärung bezüglich der Stellungnahme zum Staat erwartet.«
Unter dem Stichwort »Engagement des Christen in der sozialistischen Gesellschaft« wird durch die Fachgruppe grundsätzlich eine gesellschaftliche Mitarbeit der Christen in gesellschaftlichen Institutionen und Organisationen befürwortet. Ausgeschlossen wird dabei die Mitgliedschaft der SED. Wörtlich heißt es dazu:
»… Eine Mitarbeit im gesellschaftlichen Bereich ist immer möglich auf der Grundlage der Sachgerechtigkeit als der einzigen Chance für Menschen verschiedener Weltanschauungen, sich im Dienst an der Welt zu finden …
… Es ist schwer, die Grenze der gesellschaftlichen Mitarbeit allgemein festzulegen. Sie wird sicher dort überschritten, wo vom Christen gefordert wird, das verantwortliche, sachgerechte Handeln aufzugeben und gegen sein Gewissen zu handeln. Von der christlichen Grundeinstellung her verbietet sich eine Mitgliedschaft in der SED, selbst wenn daraus unter Umständen ein Verzicht auf das weitere berufliche Fortkommen resultiert …«
Unter dem Stichwort »Friedensdienst« befasst sich die Fachgruppe mit der Erziehung zum Frieden, mit dem Einsatz zum Frieden aus christlicher Sicht und mit der Errichtung eines Instituts für Friedensforschung.
Unter diesem Punkt behandelt die Vorlage gleichzeitig auch Fragen des Wehrdienstes:
»… Für die Kirche ergeben sich folgende Möglichkeiten und Aufgaben:
- –
Hilfe zu Gewissensentscheidungen, ob Wehrdienst mit der Waffe, ob Dienst als Bausoldat,14 ob Totalverweigerung. Dabei ist Voraussetzung, dass die Seelsorger Bescheid wissen über den Problemstand, über die realen Möglichkeiten, über die einschlägigen Gesetze und Verordnungen und über die Rechtspraxis.
- –
Pastorale Begleitung der genannten Personenkreise. Diese sollen wissen, dass die Kirche ihre Gewissensentscheidung achtet und sie in ihren Schwierigkeiten nicht allein lässt.
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Bemühungen der Kirche um Einrichtung eines zivilen bzw. sozialen Wehrersatzdienstes. Die Möglichkeit eines legalen zivilen Ersatzdienstes würde der Gewissensentscheidung vieler entsprechen und damit würde dem Friedensgedanken ein starker Auftrieb gegeben.«
Die Fachgruppe V befasst sich in diesem »Vorpapier« weiter mit der Erarbeitung und Realisierung eines »christlichen Arbeitsethos«. Sie legt dar, dass für die sozialistischen Länder der Charakter der Arbeitsprozesse anders bestimmt ist als in anderen Ländern. Sie will die Fragen des Umgehens mit gesellschaftlichem Eigentum und das Engagement im Arbeitsprozess überdenken. Als Auftrag der Christen betrachtet sie die »Humanisierung des Arbeitsprozesses«. Sie gibt den Auftrag, dass der Christ sich um Gerechtigkeit und Ehrlichkeit im Verhältnis zum gesellschaftlichen Eigentum bemühen soll.
»Der Christ soll in zunehmendem Maße versuchen, Einfluss auf die Erarbeitung und Verwendung des von ihm erarbeiteten Produkts zu gewinnen und damit der Forderung – plane, arbeite und regiere mit, in der ihm gemäßen Weise Rechnung tragen.«
Das »Vorpapier V« befasst sich danach mit der Rolle der Frau in der Gesellschaft, mit der Jugendweihe und mit der Mission.
Unter dem Stichwort »Die Veränderung der Rolle der Frau in der Gesellschaft« weist das »Vorpapier« u. a. darauf hin, dass die Gleichberechtigung der Frau zu einer »… tiefgreifenden Veränderung des Lebens der Frau nicht nur im Beruf, sondern auch in ihrer Stellung in Ehe und Familie geführt« hat. Dadurch sei eine
»… starke Veränderung im Bewusstsein der Frau und im Selbstverständnis ihrer Lebensaufgaben eingetreten.«
Diesen Tatsachen sei
»… sowohl in der Pastoral der Kirche wie auch im Apostolat mehr als bisher Rechnung zu tragen.«
Zur Teilnahme an der Jugendweihe heißt es in dem »Vorpapier«, dass diese Gewissensentscheidung
»… in erster Linie von den Eltern und Jugendlichen selbst vollzogen werden« muss.
Obwohl kirchliche Sanktionen gegen Teilnehmer an der Jugendweihe nicht mehr erfolgen, sei grundsätzlich zu diesem Problem zu sagen,
»… dass ein Christ, der ernstlich bemüht ist, nach dem Gewissen zu leben, in seinen Chancen in einem auf die atheistische Weltanschauung festgelegten Staat immer begrenzt sein wird und von daher begrenzte Möglichkeiten der Karriere nicht allein von der Ablehnung der Jugendweihe abhängig machen kann …«
Unter dem Stichwort »Missionarische Wege der Pastoral« heißt es u. a. wörtlich:
»… Die Aufgabe der Kirche ist nicht nur die Humanisierung der Gesellschaft durch die gelebte Nachfolge Christi, sondern auch die Verkündigung der frohen Botschaft an alle durch das Wort. Die Kirche hat Verantwortung für die Nichtglaubenden in unserem Raum …
… Konkrete Formen für den missionarischen Dienst der Christen müssten entwickelt werden, z. B. Einübung kleiner Gruppen für den Dialog mit Fernstehenden und Nichtglaubenden. Es müsste für die missionarische Pastoral ein Forschungs- und Arbeitsdienst zusammengestellt werden, dass die Missionsaufgabe ins Bewusstsein bringt, Erfahrungen auswertet und praktische Wege aufzeigt …«
Die Eingaben aus den Gemeinden und Gruppen an die Fachgruppe V waren sehr vielseitig und umfangreich. Sie wurden von der Fachgruppe unter folgenden Stichworten zusammengefasst:
- –
Missionarische Wege der Pastoral
- –
Verkündigung unter Nichtglaubenden
- –
Verwirklichung des Christseins im Beruf
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Christ und Freizeit
- –
Kirche und Sozialismus
- –
Friedensdienst der Kirche
- –
Institut für Friedensforschung
- –
Entwicklungsförderung.
Fachgruppe VI
(Ordnungen und Dienste)
Die Eingaben zu dieser Problematik wurden von der Fachgruppe unter folgenden Stichworten zusammengefasst:
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Priester
- –
Das Leben des Priesters
- –
Die Ehelosigkeit des Priesters
- –
Die Kollegialität
- –
Diakonie und Dekanatshelfer
- –
Verheiratete nebenamtliche Priester?
- –
Kirchliche Mitarbeiter
- –
Pfarrgemeinderäte
- –
Soziale Gerechtigkeit
- –
Personalfragen
- –
Ausbildung
- –
Weiterbildung
- –
Nachwuchs
- –
Ordenskongregationen und Säkularinstitute.
In dem »Vorpapier« heißt es u. a., dass die Kirche unablässig nach den Zeichen der Zeit fragen muss, sich einsetzen muss für die Würde des Menschen, für alle debilen Menschen, für einen Dialog mit den Nichtglaubenden. Die Theologen sollten beim Studium stärker die Gebiete Soziologie, Pädagogik, Psychologie, Marxismus-Leninismus, Gegenwartskunde15 u. a. beachten.
Wörtlich heißt es:
»… Der Sozialismus vertritt das Prinzip der Einheit. Die Kirche weiß aufgrund der Botschaft Christi, dass Gott das Einheitsprinzip aller Menschen ist. Somit ist die Kirche das Sakrament der Einheit, indem sie dem ganzen Menschengeschlecht den Dienst des Evangeliums, des Friedens leistet. Deshalb leisten alle mit der Verkündigung des Evangeliums Beauftragten einen unersetzlichen Dienst für die Gesellschaft …«
Fachgruppe VIII
(Ökumene)
In dem »Vorpapier« wird u. a. vorgeschlagen, Voraussetzungen für eine ökumenische Arbeit zu schaffen, die gegenseitige Information besser durchzuführen und ökumenische Initiativen der Bischöfe einzuleiten.
Wörtlich heißt es:
»… Die Einheit unter allen Christen wiederherzustellen, ist eine Hauptaufgabe der katholischen Kirche.
Die Zerrissenheit der Christen in unserem Land erfahren wir besonders deutlich …«
Die Erwartungen, die von den verschiedenen Gruppierungen innerhalb der katholischen Kirche in der DDR an die Pastoralsynode geknüpft werden, sind nach den dem MfS vorliegenden Hinweisen vielfältig.
- –
Progressive Katholiken in der DDR, die innerhalb der CDU bzw. im Rahmen der Nationalen Front16 loyal am Aufbau und an der Entwicklung unserer sozialistischen Gesellschaft mitarbeiten, erwarten von ihrer Kirchenleitung eine klare Stellungnahme für unseren Staat und eine ehrliche Bereitschaft zur Zusammenarbeit.
- –
Sogenannte oppositionelle Kräfte innerhalb der katholischen Kirche erwarten von ihrer Kirchenleitung eine Änderung der »autoritären Struktur«, eine »Demokratisierung« innerhalb der Kirche, ein auf die gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR abgestimmte taktisch flexibles Verhalten.
- –
Ihr Ziel ist es, der Kirche damit die Möglichkeit zu schaffen, die gesellschaftlichen Verhältnisse im Sinne einer »Humanisierung« zu verändern bzw. den Marxismus-Leninismus umzugestalten. Der einzelne Mensch soll dadurch u. a. »mehr Freiheit« erhalten.
Die gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR können ihrer Ansicht nach nur »von innen heraus« und über einen »Dialog« verändert werden. Eine »konspirative Kirche« habe keine Möglichkeit, Veränderungen herbeizuführen.
Von diesen Kräften wurde vorgeschlagen, u. a. folgende Fragen zu behandeln:
»Wie wird die Botschaft des Evangeliums heute zu einer frohen Botschaft für die Armen?
Wie leben wir als Christen in einer sozialistischen Gesellschaft?
Wie weit können wir uns mit ihr identifizieren?
Wie können wir ihr zu dem Mut verhelfen, nach der Sozialisierung den zweiten Schritt zu tun auf eine sozialistische Demokratie hin?«
Konservative Kreise der katholischen Kirche verbinden dagegen ihre Erwartungen von der Pastoralsynode in der DDR mit der Forderung nach einer klaren Stellungnahme gegen den sozialistischen Staat.
Vom MfS wurden Maßnahmen zur weiteren Aufdeckung der feindlichen Aspekte dieser Konzeption, zur Unterstützung der Forderungen progressiver Katholiken, zur Abwehr direkter Einflussversuche westlicher Kirchenvertreter sowie zur Feststellung besonderer Vorkommnisse und auftretender innerkirchlicher Widersprüche eingeleitet.
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