Zurückweisung arabischer Bürger durch westliche Behörden (1)
21. September 1972
Information Nr. 876/72 über Zurückweisungen arabischer Bürger durch Westberliner Behörden
Aufgrund der Maßnahmen der westdeutschen und Westberliner Behörden gegenüber arabischen Bürgern1 wurden die Kontrollen an den Westberliner Grenzkontrollstellen verstärkt.
Seit Beginn dieser Maßnahmen am 15.9.1972 wurden bis zum 20.9.1972, 19.00 Uhr, von den Westberliner Kontrollkräften 48 Bürger arabischer Staaten, davon
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18 Syrier
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acht Ägypter
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zehn Libanesen
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sieben Jordanier
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vier Palästinenser
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ein Saudi-Araber,
zurückgewiesen.
Darunter befanden sich selbst solche Bürger arabischer Staaten, die ein gültiges Visa [sic!] besaßen, z. B. zwei Bürger der Arabischen Republik Ägypten, die am 17.9.1972 zurückgewiesen wurden.
Außerdem wurde ein Bürger aus dem Libanon und ein Bürger aus Syrien zurückgewiesen, obwohl deren Ehefrauen in Westberlin wohnhaft sind.
Die Botschaften der entsprechenden arabischen Länder in der Hauptstadt der DDR wurden von den Zurückweisungen verständigt und bemühen sich zum Teil um diese Bürger.
Ein Teil dieser arabischen Bürger besitzt nicht das notwendige Geld, um den Rückflug oder eine Unterkunft zu bezahlen. Ein großer Teil der arabischen Bürger hält sich im Transitraum des Flughafens Schönefeld auf, da keine tägliche Flugverbindung besteht.
Seitens des MfAA sollten die notwendigen politischen und diplomatischen Schritte eingeleitet werden, in deren Ergebnis auch den zuständigen Passkontrollorganen der DDR weitere Maßnahmen angewiesen werden können.